Keine Unterstützung!

Patientin war wundgelegen: Strafe für Pflegerin

Kärnten
09.01.2020 19:17

Einblicke in den Alltag in Pflegeheimen lieferte Donnerstag der Prozess gegen eine Betreuerin aus Rumänien. Die Frau hatte eine Rollstuhlpatientin betreut, die sich wundegelegen hatte. Die Rumänin hat darauf Kollegin und Arzt um Rat gebeten; der Frau geholfen hatte jedoch keiner. Die Strafe: vier Monate bedingt.

In gebrochenem Deutsch erklärte die Angeklagte dem Richter, wie die bei der Rollstuhlpatientin rote Flecken am Gesäß festgestellt habe. Sie habe ihre Vorgängerin um Rat gefragt; dann den Sohn der Patienten. Beide hätten ihr nur Salben empfohlen. Selbst der Arzt hätte die Patientin  nicht angesehen.

Die Aussagen der Pflegerin stießen bei Gericht erst auf große Skepsis. Die Einvernahmen der Zeugen bestätigten die Frau aber. Laut Gutachter waren aus den Flecken Geschwüre geworden, weil es keine prophylaktischen Maßnahmen gegeben hatte. Die Pflegerin wurde zu vier Monaten bedingt verurteilt (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

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