Frei am Karfreitag

„Persönlichen Feiertag“ noch schnell beantragen!

Österreich
09.01.2020 12:36

Wer am Karfreitag freihaben möchte, muss schnell sein: Bis spätestens Freitag, den 10. Jänner 2020 müssen Beschäftigte ihrem Dienstgeber ihren „persönlichen Feiertag“ melden.

Die türkis-blaue Regierung hatte infolge eines EuGH-Urteils den freien Karfreitag für evangelische Christen, Methodisten und Altkatholiken gestrichen. Eingeführt wurde im Gegenzug ein „persönlicher Feiertag“. Der bedeutet, dass sich alle Arbeitnehmer einmal pro Jahr einen Urlaubstag auch gegen den Willen des Dienstgebers, allerdings aus ihrem eigenen Kontingent, nehmen können. Dies muss jedoch drei Monate im Vorhinein bekannt gegeben werden. Da der Karfreitag im Jahr 2020 auf den 10. April fällt, ist es also höchste Zeit.

Die Karfreitagsregelung sorgt übrigens noch immer für viel Kritik: Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka bekrittelte erst kürzlich, dass die Gottesdienste am höchsten protestantischen Feiertag nun „nicht mehr in gewohnter Weise gefeiert werden können“. Dies deshalb, weil viele ehrenamtliche Lektoren, Küster und Organisten daran beteiligt seien. Die Forderung der Evangelischen Kirche bleibe daher weiter, „dass der Karfreitag zum Feiertag für alle werden kann oder dass ein zusätzlicher persönlicher Feiertag das freie Recht der Religionsausübung für alle ermöglicht“.

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