Es ist der zweite Jahreswechsel, den der pensionierte Salzburger Heeres-Offizier hinter Gittern verbringt. Seit November 2018 ist der Oberst in U-Haft. Und wird bis zum 2. März in seiner Zelle ausharren müssen: Da wird der zuständige Richter Günther Nocker den Prozess eröffnen. Fünf Verhandlungstage sind vorerst geplant. Grundlage bildet die Anklage von Staatsanwalt Marcus Neher: Der Erste Staatsanwalt wirft dem Oberst das Betreiben eines geheimen Nachrichtendienstes, die vorsätzliche Preisgabe militärischer Geheimnisse und den Verrat von Staatsgeheimnissen vor. Zumindest den Hauptvorwurf leugnet der Angeklagte: „Mein Mandant hat keine Staatsgeheimnisse verraten“, unterstreicht der Verteidiger Michael Hofer.
Wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen?
Wie in Justizkreisen gemunkelt wird, dürfte ein Ausschluss der Öffentlichkeit wahrscheinlich sein – selbst wenn die Verteidigung keinen entsprechenden Antrag einbringen will. Der Richter oder Staatsanwalt könnte es, mit Verweis auf §229 Strafprozessordnung: „wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit“.
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