Nächste Prozessrunde:

Linz macht beim Swap Schritt zurück vom Abgrund

Oberösterreich
01.01.2020 14:00

„Der Deal, der Linz an den Abgrund brachte, hat die “Krone" den Linzer Swap und seine Folgen in einem Titel auf den Punkt gebracht. Das war ein Zeitungsartikel am 31. Juli 2011. Am 7. Jänner 2020, bei der nächsten Verhandlung am Handelsgericht Wien, könnte es einen Schritt weg vom Abgrund geben. Insider erhoffen oder erwarten gar, dass der Deal für ungültig erklärt wird. 

Aber zuerst zurück zum Deal, der ja schon lange her ist. Den hat im Februar 2007, in der Ära von Bürgermeister Franz Dobusch und Finanzstadtrat Johann Mayr (beide SPÖ), der damalige Linzer Finanzdirektor für zehn Jahre abgeschlossen. Ein Swap, also Zinsentausch,mit der Bawag zur Senkung der Kostenlast für ein schon bestehendes Darlehen über 195 Millionen Schweizer Franken sollte es werden.

Unbegrenzte Wette auf Frankenkurs
Geworden ist es eine unbegrenzte Wette auf den Frankenkurs, die zwei Jahre lang gut ging und der Stadt 6,4 Millionen € Gewinn brachte, danach aber insgesamt 30,6 Millionen € Verlust. Mit rapide steigender Tendenz, da der Zinssatz mit immer härter werdendem Franken immer höher wurde.

417,7 Millionen Euro Schließungskosten laut Bank
Im Sommer 2011 kündigte Linz einseitig den Swap, worauf die Bawag 417,7 Millionen Euro Schließungskosten für den Swap fällig stellte. Klage der Stadt und Gegenklage der Bawag folgten im November 2011. Seither ist der Deal am Handelsgericht Wien anhängig. Dort, im Jahr Neun des Prozesses,wird am 7. Jänner ein Zwischenurteil von Richter Andreas Pablik über die Gültigkeit des Swaps erwartet.

Ungültig aus öffentlich-rechtlichen Gründen
Insider rechnen damit, dass Pablik den Swap für ungültig erklärt. Und zwar vor allem aus öffentlich-rechtlichen Gründen. Der Deal hätte sowohl einen eigenen Gemeinderatsbeschluss als auch eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Land Oberösterreich gebraucht. Dinge, die die Anwälte der Stadt, Gerhard Rothner und Lukas Aigner, seit Jahren behaupten und die die Bawag bestreitet.

Zwei Instanzenzüge werden nötig werden
Das Wort „Zwischenurteil“ (die Stadthat es beantragt) sagt es schon: Mit 7. Jänner ist der Prozess nicht erledigt, der Abgrund klafft dann noch immer. Erstens geht es die Instanzen rauf bis zum Obersten Gerichtshof. Also wird es vor der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl Ende September 2021 kein endgültiges Urteil geben. Und erst danach geht es um die Höhe des Schadenersatzes, der als niedrigerer „Vertrauensschaden“ auch bei Ungültigkeit anfallen könnte.

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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