Geheimer Mitschnitt

SPÖ fordert jetzt Entschuldigung vom ORF

Österreich
30.12.2019 15:45

Der Streit zwischen SPÖ und ORF geht nach einer kurzen Weihnachtspause in die nächste Runde: Die Genossen sind nach der Veröffentlichung eines heimlich aufgenommenen Audio-Mitschnitts aus einer parteiinternen Sitzung in der „ZiB 2“ weiter erbost über die Vorgehensweise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In einem Anwaltsbrief wird der ORF aufgefordert, sich in einer der nächsten Sendungen bis 10. Jänner zu entschuldigen. Für diesen Fall würde man auf rechtliche Schritte verzichten.

Bei der Tonbandaufnahme geht es um jene brisante Sitzung, in der Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch am 26. November der Belegschaft die Motive für die Anmeldung von mehr als 20 Mitarbeitern zur Kündigung erläutert. Wie wenig später bekannt wurde, hatte jemand die Gespräche auch aufgenommen - das Nachrichtenmagazin „profil“ zitierte Anfang Dezember aus dem Audio-Mitschnitt der Betriebsversammlung.

In der „ZIB 2“ wurde SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner dann vor Weihnachten mit den Aufnahmen konfrontiert. Zu hören ist Deutsch, der in mehr als deutlichen Worten über die Finanzmisere der Partei spricht. Rendi-Wagner bezeichnete die Ausstrahlung noch im Interview als „bedenklich“, weil bei der Betriebsversammlung mehr als 100 Mitarbeiter anwesend gewesen seien, die nichts von den heimlichen Aufnahmen gewusst hätten.

ORF hätte Material laut SPÖ nicht senden dürfen
Der ORF, ist man bei der SPÖ überzeugt, hätte das Material nicht senden dürfen. Unterstützung für die SPÖ-Chefin kam nicht nur aus der eigenen Partei, sondern auch von den NEOS und sogar von der FPÖ. Nachdem Deutsch bereits Konsequenzen angekündigt hatte, argumentiert die SPÖ jetzt über ihren Anwalt, dass das Gesagte keinen Gegenstand überwiegenden Interesses darstelle, der eine Veröffentlichung erlaubt hätte. Die Aufnahme dreht sich einerseits darum, dass Deutsch ankündigt, vermehrt um Spenden zu werben, andererseits darum, dass man einen Wahlkampf z.B. ohne Plakate machen müsste.

Nach Ansicht der SPÖ ist der ORF somit nicht gesetzeskonform vorgegangen. Als Sinn des Abspielens erkannt man nämlich nur Aufmerksamkeitserregung. Die Ausschnitte hätten auch gesetzeskonform vorgelesen werden können.

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