Silvester

Gefährliches Spiel mit dem Feuerwerk

Tirol
30.12.2019 11:30

Es ist so sicher wie das Amen im Gebet: Zu Silvester werden es die Tiroler wieder ordentlich krachen lassen! Dabei ist das gar nicht überall erlaubt. Es drohen Strafen bis zu 3600 Euro. Zudem ist die Verletzungsgefahr hoch, die „Krone“ hat deshalb die Tipps für einen sicheren und reibungslosen Jahreswechsel gesammelt. 

„Generell ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ab der Kategorie F2 im Ortsgebiet strengstens untersagt, sofern nicht vom Bürgermeister mittels Verordnung bestimmte Bereiche von diesem Verbot ausgenommen wurden“, betont die Polizei. Eine solche Ausnahme gibt es etwa in Innsbruck NICHT! Unter dieses Verbot fallen bereits einfache, frei erwerbbare Knaller. Wer sich nicht an das Gesetz hält, riskiert eine saftige Geldstrafe von bis zu 3600 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen!

Verletzungsteufel wütet vor allem bei Männern
Tausende werden sich aber auch heuer nicht davon abschrecken lassen und den Silvester-Nachthimmel zum Erleuchten bringen. Und das könnte wiederum für den einen oder anderen bedeuten, dass der erste Weg im neuen Jahr direkt ins Spital führt. „Leichtsinn und der Einfluss von zu viel Alkohol können bei Verwendung von pyrotechnischen Artikeln zu schweren Verletzungen führen“, warnen Experten. Hauptbetroffen (laut Statistiken der vergangenen Jahre über 90 Prozent) sind übrigens Männer. Damit der Jahreswechsel möglichst unfallfrei über die Bühne geht, sollten ein paar Tipps und Tricks beachtet werden:

  • Nur Fachhändlern vertrauen. Das Risiko von nicht zugelassenen Artikeln ist nicht kalkulierbar.
  • Raketen nie in dicht verbautem Gebiet abfeuern.
  • Kein Alkohol! Nicht betrunken zünden.
  • Erforderliche Sicherheitsabstände einhalten.
  • Raketen keinesfalls fest in den Erdboden stecken.
  • „Blindgänger“ nicht ein zweites Mal anzünden.
  • Abgebrannte Batteriefeuerwerke mindestens 30 Minuten stehen lassen.

Kategorie F1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen. Verwendung innerhalb von Wohngebäuden möglich, sofern das in der Bedienungsanleitung vermerkt ist. Beispiele: Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerke. Ab 12 Jahren.

Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen. Verwendung im Freien vorgesehen - etwa frei erwerbbare Knallkörper, Batteriefeuerwerke, Raketen. Erlaubt ab 16 Jahren.

Kategorie F3: Mittlere Gefahr. Zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen. Lärmpegel gefährdet nicht die Gesundheit - z.B. Knallkörper, Feuerräder. Altersbeschränkung: 18 Jahre.

Kategorie F4: Feuerwerkskörper, die eine sehr große Gefahr darstellen. Dürfen nur von Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen abgefeuert werden. Beispiele: Feuerwerksbomben, Fächersonnen, Fontänen, Feuertöpfe. Ab 18 Jahren.

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