Verstärkte Kontrollen

Geldbuße oder Zelle: Zu Silvester drohen Strafen

Steiermark
28.12.2019 10:30
Jährlich grüßt das Pyrotechnikgesetz! Mit Blick auf den Jahreswechsel ruft die steirische Polizei die Bestimmungen zum Abschießen von Feuerwerkskörpern ins Gedächtnis. Und das aus gutem Grund: Denn vor einem Jahr gab es in der gesamten Steiermark zahlreiche Brände, die von Raketen ausgelöst wurden.

Je später die Stunde, desto unachtsamer fliegen zu Silvester die Raketen. Vor einem Jahr mussten die steirischen Feuerwehren Dachstuhl-, Hecken- und Waldbrände sowie in Flammen stehende Müllcontainer löschen. In Graz wurde auch vor Mopeds und Baustellenanhängern nicht Halt gemacht.

Daher verstärkt die Polizei am Silvesterabend die Kontrollen und ruft noch einmal die Gesetzeslage in Erinnerung: Generell dürfen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenanstalten, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und -gärten nicht verwendet werden. Das gilt auch außerhalb des Ortsgebietes! Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Tankstellen ist ebenso untersagt.

Verstoß kommt teuer
Im Grazer Stadtgebiet sind Feuerwerkskörper ab der Kategorie F 2 ausnahmslos verboten, jene der Kategorien F 3 und F 4 sind generell nur mit einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Ein Verstoß gegen die Vorschriften kommt teuer: Es droht eine Geldstrafe bis 10.000 Euro oder (bei Nichtbezahlung) eine Haftstrafe von bis zu sechs Wochen.

Alexander Petritsch
Alexander Petritsch
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