Für Beeinträchtigte

Gleiche Jobchance bald im Magistrat

Salzburg
26.12.2019 07:07
Dank einer Novelle im Bedienstetengesetz ist es dem Magistrat der Stadt Salzburg künftig möglich, auch Menschen mit geistiger Beeinträchtigung im öffentlichen Dienst zu beschäftigen. Der Landtag stellte dafür die Weichen. Die gemeinnützige Gesellschaft „anderskompetent“ jubelt über den Schritt zur Inklusion.

Kaum zu glauben: Das Gesetz verhinderte bisher vielfach die Anstellung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung bei der Stadt Salzburg. Im Magistratsbedienstetengesetz wurde nämlich die Bundesregelung übernommen. Demnach wird bei Angestellten die „volle Handlungsfähigkeit“ vorausgesetzt. Während das in der Privatwirtschaft schon lange keine Rolle mehr spielt, fallen beim Magistrat Menschen mit geistiger Beeinträchtigung bei Bewerbungen oftmals durch.

Nun ist Schluss damit! Auf Initiative von Bürgermeister Harald Preuner und der Stadt-ÖVP wurde im Landtag eine Gesetzesänderung beschlossen. Damit haben nun alle Bewerber faire Chancen auf einen Job. In Zukunft zählt laut Gesetzestext ausschließlich, ob die Person die „persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgabe“, mitbringt. „Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt für die Inklusion. Menschen mit geistiger Beeinträchtigung dürfen nicht zu Bittstellern degradiert werden“, sagt ÖVP-Gemeinderätin und Mitglied im Sozialausschuss, Delfa Kosic.

Groß ist die Freude auch bei „anderskompetent“-Geschäftsführerin Ernestine Harrer. Mit ihrer gemeinnützigen Gesellschaft setzt sie sich seit Jahren für die Inklusion von Beeinträchtigten am Arbeitsmarkt ein: „Das Wichtigste ist, dass Menschen mit Beeinträchtigung am Arbeitsmarkt teilhaben können. Jeder Mensch will sinnvolle Arbeit leisten. Ich begrüße den Schritt sehr.“

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