Konträre Ansichten

Haftprüfungen mittels Video: Politische Diskussion

Tirol
24.12.2019 10:00

Haftprüfungen künftig via Videokonferenz abhalten - mit diesem Ansatz will die Gewerkschaft der Justizanstalt Innsbruck - wie berichtet - dem eklatanten Personalmangel entgegenwirken. Ein Lösungsansatz, der auf politischer Ebene heiß debattiert wird. Während die Tiroler ÖVP und FPÖ diesem Vorschlag offen gegenüberstehen, sehen die Sozialdemokraten das Vorhaben eher kritisch.

Derzeit ist es die Aufgabe der Justizwachebeamten, die Inhaftierten mit Fahrzeugen zu den Haftprüfungen an das Gericht zu bringen. Dabei handelt es sich um mehrere Hundert Fahrten pro Jahr, zwei Beamte pro Transport sind grundsätzlich dafür vorgesehen.

Lösungsansatz wird etwa in Salzburg schon umgesetzt
„Die Insassen könnte man allerdings zu jeder Haftprüfung via Videokonferenz hinzuschalten. Sie würden somit in der Anstalt bleiben, was hilfreich wäre“, sagen die Gewerkschafter Oliver Wille und Erich Kleinhans. Dabei handelt es sich um einen Ansatz, der in anderen Justizanstalten wie Salzburg bereits umgesetzt wird. Zudem sei bereits in jeder Anstalt und in jedem Gericht ein Videokonferenzraum vorhanden.

Diesem Vorschlag nicht viel abgewinnen kann die Richterschaft. So seien zum Beispiel die einhergehenden organisatorischen Hürden nicht außer Acht zu lassen. Doch wie sieht es mit der Politik aus? Leistet man der Gewerkschaft Schützenhilfe im Kampf gegen die eklatante Personalnot? Die Meinungen sind gespalten.

Ich kann Videokonferenzen empfehlen“
„Das Mittel der Videokonferenz benutzen wir im Land Tirol schon lange - zum Beispiel bei Absprachen mit den Bezirkshauptmannschaften. Dadurch ersparen wir uns Zeit und Kosten“, betont Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) und ergänzt: „Es muss natürlich jedes Gericht für sich entscheiden, ob die persönliche Anwesenheit der Insassen bei Verhandlungen von Vorteil ist. Prinzipiell kann ich die Videokonferenz sehr empfehlen.“

„Personelle Situation ist mehr als prekär“
Auch FP-Landesparteiobmann Markus Abwerzger ist dem Ansatz nicht abgeneigt: „Die Forderung, künftig Haftverhandlungen mittels Videokonferenzen abzuhalten, ist durchaus zu begrüßen. Diese Methode wird mittlerweile im Straf- sowie im Zivilverfahren angewandt, wieso nicht auch bei Haftverhandlungen?“ Es sei aber ein Armutszeugnis der vergangenen Justizminister, die es offenbar „nicht annähernd geschafft haben, der Justizwache den Stellenwert zukommen zu lassen, den sie verdient. Die personelle Situation ist mehr als prekär“, schildert Abwerzger.

200 weitere Planstellen
Für die Nationalratsabgeordnete und SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim seien Haftprüfungen per Videokonferenz hingegen kritisch zu beurteilen. „In diesem sensiblen Bereich ist die Unmittelbarkeit zentral. Eine persönliche Beurteilung erscheint hier wichtig. Es geht um Eingriffe in die persönliche Freiheit von Menschen.“ Handlungsbedarf bestehe dennoch. „Der Personalmangel muss rasch behoben werden. Die SPÖ will im Strafvollzug 200 Planstellen zusätzlich. Zudem soll die Justizwache in die Schwerarbeiterregelung aufgenommen werden“, sagt sie.

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