Folgende Leistungen von verschiedenen Hochzeitsdienstleistern werden für ein Trauungsfest vom 15.-17.5.2020 zur Verfügung gestellt:
Für manche Leistungen (insbesondere Maßanfertigungen) sind für Bestellungen und Organisationen diverse Fristen notwendig, welche von den Veranstaltern und der Hochzeitsplanung vorgegeben werden. Etwaige (Besprechungs-)Termine vor der Trauung sind vom Brautpaar selbst zu organisieren und etwaige Spesen werden hier nicht vom Veranstalter und der Hochzeitsplanung übernommen. Bei Dienstleistungen, welche nicht in Anspruch genommen werden, verfällt der Anspruch. Zusätzliche nicht in dieser Auflistung enthaltene (Teil-)Dienstleistungen sind nicht Bestandteil des Hauptpreises, ggf. zahlungspflichtig und müssen seperat organisiert werden.
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