Buwog-Prozess

Kein Sonderservice für Grasser bei Meinl-Bank

Österreich
19.12.2019 12:58

Prominenter Abschluss des zweiten Buwog-Prozessjahres: Am letzten Verhandlungstag des heurigen Jahres war Ex-Bankvorstand Julius Meinl V. als Zeuge geladen. Der 60-Jährige war via Videokonferenz aus Prag ins Wiener Straflandesgericht zugeschaltet und musste Fragen rund um das sogenannte Schwiegermuttergeld des Hauptangeklagten Karl-Heinz Grasser bzw. das Konto der Schweizer Treuhandgesellschaft Ferint bei der Meinl Bank beantworten.

Meinl erschien pünktlich im Nadelstreif auf der Leinwand und erinnerte zu Beginn an den lange zurückliegenden Zeitraum der angeklagten Causa Buwog. Seine Aussage vor dem Bundeskriminalamt im November 2010 hielt er aufrecht.

Grasser, damals Finanzminister in der Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), habe er bei einem Abendessen im Jahr 2002 erstmals getroffen. Später habe Grasser ihn auf eine mögliche Veranlagung von Geld von Marina Giori-Lhota angesprochen. Sie stammt aus der Unternehmerfamilie Swarovski und ist die Mutter von Fiona Pacifico-Griffini, der Ehefrau des Hauptangeklagten.

Meinl: „War nicht für Kundenbetreuung zuständig“
Er, Meinl, habe damals eine Veranlagung von 20 bis 30 Millionen Euro erwartet. Dies habe in etwa den Vermögensverhältnissen und einer erstmaligen Einlage entsprochen, um die Bank zu testen. Mit Grasser selbst habe er beim Konto Ferint nichts zu tun gehabt, das habe alles sein Vorstandskollege gemacht. Auf mehrmaliges Nachfragen der Richterin sagte Meinl aus, er sei als Bankvorstand damals auch für Rechnungswesen und Kundenakquise, aber nicht für Kundenbetreuung zuständig gewesen.

Dass die Bareinlagen Grassers außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt waren, sei kein Sonderservice für den damaligen Minister gewesen. Das falle bei vielen Banken unter normales Kundenservice, so der Zeuge. Richterin Marion Hohenecker wollte auch wissen, ob Meinl über die Veranlagung aus der Swarovski-Familie direkt mit Grassers Schwiegermutter oder seiner Ehefrau gesprochen habe, da er angab, beide persönlich schon lange zu kennen. Nein, dazu habe er keine Veranlassung gesehen, denn diese hätten das Thema ihm gegenüber auch nicht erwähnt.

Da außer der Richterin niemand der sonst anwesenden Beteiligten den Banker befragen wollte, war die Zeugeneinvernahme nach einer Stunde bereits zu Ende.

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