Nach EuGH-Urteil:

Fluglinien haften für umgekippten heißen Kaffee

Ausland
19.12.2019 11:21

Flugreisende haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei Verbrühungen durch im Flugzeug umgekippten heißen Kaffee Anspruch auf Entschädigung. Airlines müssen haften, wenn Passagiere einen Schaden nicht selbst verursacht haben, befanden die Luxemburger Richter im Rechtsstreit um einen auf einem Niki-Flug verschütteten Kaffee am Donnerstag. Es sei nicht nötig, dass eingetretene Unfälle mit einem flugspezifischen Risiko zusammenhingen.

Hintergrund ist der Fall eines Mädchens, das vor österreichischen Gerichten Schadenersatz verlangt, weil während eines Fluges von Mallorca nach Wien ein auf dem Klapptisch vor ihr abgestellter heißer Kaffee aus ungeklärten Gründen umkippte. Sie erlitt dabei Verbrühungen. Ihre Eltern machten die Airline dafür verantwortlich und forderten für ihre Tochter Schmerzensgeld in Höhe von 8500 Euro.

Anspruch auf Entschädigung
Die mittlerweile insolvente Fluggesellschaft Niki hatte jedoch argumentiert, dass kein Unfall vorliege, der von der Fluglinie oder ihren Mitarbeitern verursacht wurde. Sie könne nicht haftbar gemacht werden, weil das Ereignis nicht auf einem für die Luftfahrt typischen Risiko beruhe. Die obersten EU-Richter folgten dieser Sichtweise nicht. Das Mädchen habe Anspruch auf Entschädigung.

„Gerechter Interessensausgleich“
Der EuGH führte in seinem Urteil aus, dass die gewöhnliche Bedeutung, die dem Begriff „Unfall“ zukommt, die eines unvorhergesehenen, unbeabsichtigten, schädigenden Ereignisses ist. Außerdem stellte er insbesondere fest, dass mit dem Übereinkommen von Montreal eine Regelung der verschuldensunabhängigen Haftung von Fluglinien eingeführt und gleichzeitig für einen „gerechten Interessensausgleich“ gesorgt werden sollte. Der EuGH antwortete dem OGH nun, dass der in Rede stehende Begriff „Unfall“ jeden an Bord eines Flugzeugs vorfallenden Sachverhalt erfasst, in dem ein bei der Fluggastbetreuung eingesetzter Gegenstand eine körperliche Verletzung eines Reisenden verursacht hat, ohne dass ermittelt werden müsste, ob der Sachverhalt auf ein luftfahrtspezifisches Risiko zurückgeht.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele