Mordfall Hadishat

Gutachter gestorben: Prozess wird neu aufgerollt

Wien
18.12.2019 17:07

Im Februar soll am Wiener Landesgericht noch einmal gegen einen inzwischen 17 Jahre alten Burschen verhandelt werden, der im Mai 2018 im Ditteshof in Wien-Döbling die siebenjährige Hadishat getötet haben soll. Das Verfahren wird sich allerdings schwierig gestalten. Mit Werner Gerstl ist einer der mit diesem Fall befassten psychiatrischen Sachverständigen vor Kurzem gestorben.

Dabei hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die erstinstanzliche Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 13 Jahre Haft wegen Mordes plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - im Juli just deshalb aufgehoben und eine nochmalige Verhandlung angeordnet, um den in dieser Causa aufgetretenen Sachverständigen-Streit klären zu lassen. Die beiden vor der ersten Verhandlung von der Justiz zugezogenen Gerichtspsychiater waren hinsichtlich der Frage, ob der 17-jährige Robert K. zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, zu unterschiedlichen Ansichten gekommen.

Während Gerstl den Angeklagten als nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig einstufte, kam sein Kollege Peter Hofmann zum Schluss, dass der Bursch zum Tatzeitpunkt zwar an einer schizophrenen Erkrankung litt, diese aber noch nicht handlungsbestimmend war. Hofmann bejahte daher die Schuldfähigkeit, erachtete den 17-Jährigen aber zugleich für derart gefährlich, dass er sich im Fall eines Schuldspruchs für seine Unterbringung im Maßnahmenvollzug aussprach.

Fundamentaler Verfahrensfehler
Ein von der Verteidigung beantragtes „Obergutachten“ lehnte das Erstgericht ab. Die Geschworenen folgten Hofmanns Expertise, der Angeklagte wurde auf dieser Basis schuldig erkannt und abgeurteilt. Für den OGH war der Verzicht auf ein drittes Gutachten allerdings ein fundamentaler Verfahrensfehler, womit sich ein neu zusammengesetztes Schwurgericht nach Einholung einer dritten Expertise noch einmal mit der Frage nach der Schuldfähigkeit des Jugendlichen befassen muss. Das dritte Gutachten liegt noch nicht schriftlich vor, daher gibt es noch keinen offiziellen Verhandlungstermin.

Gerstl ist Ende November im 76. Lebensjahr nach längerer Krankheit verstorben. Den Geschworenen, aber auch dem dritten Gutachter stehen damit zwar seine schriftlichen Ausführungen zur Verfügung, allfällige ergänzende Fragen und ein persönliches Bild können sie aber nicht stellen bzw. sich nicht mehr machen.

Angeklagter hörte „eine Stimme im Kopf“
Der 17-Jährige hatte die Tötung des Mädchens in der ersten Verhandlung grundsätzlich nicht bestritten, sich dabei aber auf eine „innere Stimme“ berufen: „Eine Stimme im Kopf hat gesagt, dass ich sie würgen soll. Das tat ich auch. Ich habe weitere Anweisungen gehört. Dass ich sie in die Duschkabine bringen soll, ein Messer holen und zustechen soll“, gab er zu Protokoll. Weitere Details wollte der Jugendliche nicht preisgeben: „Ich kann es nicht noch näher schildern.“

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