Buwog-Prozess

Verzögerungsvorwurf: Grasser-Anwälte wehren sich

Österreich
16.12.2019 20:15

Zur langen Verfahrensdauer, die Karl-Heinz Grasser im „Krone“-Interview am Sonntag beklagt hatte, tragen laut Justizminister Clemens Jabloner neben der komplexen Causa auch die Verteidiger selbst bei. Diesen Vorwurf wollen Grassers Anwälte nicht auf sich sitzen lassen. In einem Brief an den Minister weisen sie die „objektiv unrichtige Unterstellung“ zurück.

In ihrem vierseitigen offenen Brief schreiben Manfred Ainedter und Norbert Wess, Grasser sei in dem Verfahren den Behörden immer zur Verfügung gestanden und habe nichts verzögert. Hingegen habe die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mehrere Handlungen gesetzt, die gesetzeswidrig gewesen seien oder Grasser getäuscht hätten.

Ein Einspruch gegen die zunächst vier Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft habe zwar den Beginn der Hauptversammlung um rund neun Monate verzögert, zugleich aber dazu geführt, dass zwei Hauptanklagepunkte eingestellt wurden. Wäre das nicht geschehen, dann hätte die Hauptverhandlung zumindest noch ein Jahr länger gedauert, argumentieren die Anwälte Grassers. Die Hauptverhandlung hat vor Kurzem den zweiten Jahrestag erlebt.

Vorwurf wird mit aller Deutlichkeit“ zurückgewiesen
Angesichts dieser Lage weisen die Anwälte den Vorwurf der Verfahrensverzögerung „mit aller Deutlichkeit“ zurück und erinnern daran, dass nach geltender europäischer und österreichischer Rechtsprechung „Verfahrensverzögerungen der Verteidigung bzw. dem Beschuldigten nicht angelastet werden können, wenn dieser sich lediglich seiner rechtsstaatlich eingeräumten Rechtsmittel bedient“ - und das sei beim Buwog-Prozess der Fall.

krone.at/Kronen Zeitung

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