Bedingte Haft

Stiere zu fest angekettet: 4 Monate für Kärntner

Kärnten
16.12.2019 12:12

Wegen Tierquälerei ist am Montag ein 58-jähriger Landwirt am Landesgericht Klagenfurt zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte mehrere Stiere so fest angekettet, dass sie am Nacken aufgescheuert wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Ich halte seit 40 Jahren Tiere, aber so etwas ist noch nie passiert. Das war ganz sicher keine Absicht“, beteuerte der Kärntner. Im Sommer hatte der Tierarzt eines Schlachthofes Anzeige erstattet, als er die fünf angelieferten Stiere begutachtet hatte: Sie waren mit ungeeigneten und zum Teil zu eng gezogenen Ketten im Stall fixiert, im Strafantrag war von „tiefgreifenden Wunden“ und durchtrennter Haut die Rede. Der Amtstierarzt, der die Landwirtschaft nach der Anzeige kontrollierte, fand am Hof noch mehrere Stiere, die ebenfalls bereits Wunden von der Kette hatten.

„Die Bilder im Akt sind erschütternd; Rinder sind Säugetiere, die ein ausgeprägtes Schmerzempfinden haben“, sagte Staatsanwältin Gabriele Lutschounig. Vor allem im Hinblick darauf, dass es in Kärnten in der Vergangenheit einige Fälle von quälender Tierhaltung gegeben habe, komme eine diversionelle Erledigung nicht in Frage, sagte sie. Richter Oliver Kriz verurteilte den 58-Jährigen zu vier Monaten bedingter Haft. Der Nebenerwerbslandwirt nahm das Urteil an und erklärte, er werde die Tierhaltung auf seinem Hof beenden. Staatsanwältin Lutschounig erklärte Rechtsmittelverzicht. Da der Angeklagte ohne Verteidiger zur Verhandlung gekommen war, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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