Prozess vertagt

Nach tödlichem Traktorunfall in Henndorf

Salzburg
12.12.2019 15:05

Nach einem tragischen Traktorunfall ist am Donnerstag am Bezirksgericht Neumarkt am Wallersee der Prozess gegen einen 16-jährigen Lehrling vertagt worden. Der Bursche saß damals am Steuer und ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Er hatte am 17. August in Henndorf einen 13-jährigen Freund am Trittbrett eines Hofladers mitgenommen. Dieser verlor den Halt und stürzte vom Fahrzeug.

Dabei schlug der Schüler mit dem Kopf auf dem Asphalt auf und wurde überrollt. Der Notarzt des Rettungshubschraubers konnte nur noch seinen Tod feststellen. Der Jugendliche war zunächst nahe des Bauernhofs der Eltern dem Hoftrac auf einer Privatstraße nachgelaufen. Auf dem Rückweg nahm der damals noch 15-jährige Lenker seinen Freund mit. Dieser stieg mit einem Fuß auf ein Trittbrett und mit dem anderen in die Fahrerkabine. Dazu hielt er sich an einem Handlauf fest.

„Ich war normal am Weg unterwegs. Er hat zurückgeschaut und ist dann runtergefallen“, erinnerte sich der Lehrling heute vor Gericht. Der Vorfall tue ihm unendlich leid. Er fahre seit vier bis fünf Jahren regelmäßig mit dem Hoftrac, sagte er zu Richter Martin Prokop. Zwischenfälle habe es dabei nie gegeben. Auch der Vater bestätigte heute, dass sein Sohn ein sicherer und routinierter Lenker ist. Einen Traktorführerschein hatte der Bursch aber nicht.

Wie Verteidiger Hans Peter Bauer erklärte, gehe es seinem Mandanten ziemlich schlecht. „Er hat einen Freund und Nachbarn verloren und nimmt psychologische Hilfe in Anspruch.“ Es gebe keine Anhaltspunkte, dass der Unfall durch ein Fehlverhalten des Angeklagten oder wegen der Begebenheiten an Ort und Stelle passierte. Die Straße sei gerade, sie habe keine Wellen und der heute 16-Jährige war auch nicht zu schnell unterwegs. „Er hat aber gewusst, dass er seinen Freund nicht mitnehmen darf. Bei der Hinfahrt hat er ihm das auch noch gesagt.“

Obwohl die Betriebsanleitung des Hofladers eine Mitnahme von Personen verbietet, fuhren die beiden letztlich dennoch gemeinsam zurück. Verteidiger Bauer sagte heute, dass auch der Verunglückte eine gewisse Eigenverantwortung am Unglück trage.

Der Richter wies jedoch darauf hin, dass die Rechtsprechung die Verantwortung tendenziell beim Lenker sehe. Er vertagte die Verhandlung schließlich, um ein kraftfahrzeugtechnisches Gutachten einzuholen. Zudem hat er für den 6. Februar 2020 einen Lokalaugenschein anberaumt. „Ich denke, dass eine technisch fundierte Unfallfeststellung auch für die Familie des Opfers wichtig ist“, sagte er. Sollte sich herausstellen, dass das Fahrzeug beim Unfall geradeaus fuhr und der Angeklagte alles tat, was auch andere Lenker im Normalfall machen, könne man wohl ein schweres Verschulden ausschließen. Bei einer Verurteilung droht dem 16-Jährigen eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele