Keine Notwehr

Auf Einbrecher geschossen: Hausbesitzer verurteilt

Niederösterreich
12.12.2019 10:16

Weil ein Hausbesitzer im Februar einen Einbrecher im niederösterreichischen St. Valentin angeschossen hatte, musste sich der 62-Jährige am Mittwoch nun vor Gericht verantworten. Die Waffe besaß der Mann illegal - und Notwehr waren die zwei Schüsse laut Gericht auch nicht. Der Hausbesitzer wurde wegen schwerer Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro nicht rechtskräftig verurteilt.

Der Hausbesitzer hatte zwei Einbrecher am Abend des 18. Februar in seinen eigenen vier Wänden überrascht. Der 62-Jährige schnappte sich daraufhin seine Pistole, für die er keinen Waffenpass besaß, und feuerte damit auf die beiden Männer. Einen der Einbrecher traf er am Oberschenkel.

Die beiden Verdächtigen flüchteten mit einem Auto. Der Unverletzte ließ seinen verwundenen Komplizen (47) jedoch an der Grenze zu Oberösterreich blutend auf der Straße liegend zurück. Der 47-jährige Kroate wurde daraufhin gefasst. Er wurde laut „Heute“ bereits im Juli zu 40 Monaten Haft verurteilt.

Waffe illegal besessen
Auch der Hausbesitzer stand bereits im Juli vor Gericht. Der Prozess gegen ihn wurde jedoch vertagt, um noch zwei Gutachten einzuholen. Am Mittwoch war sich der Richter in St. Pölten nun sicher: Die beiden Schüsse, die der 62-Jährige abgefeuert hatte, waren keine Notwehr. So hätten sich die beiden Täter bereits auf dem Rückzug befunden. Die Schüsse seien daher als schwere Körperverletzung zu werten.

Weil der Hausbesitzer darüber hinaus keinen Waffenpass besaß, kam der Verstoß gegen das Waffengesetz hinzu.

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