Mehr als eineinhalb Jahre lang durchgehend Schmerzen nach einer Hüft-OP - und doch nur 3000 Euro vom oberösterreichischen Patientenentschädigungsfonds (wie berichtet): Wie kann das sein? Wir haben bei Patientenanwalt Michael Wall nachgefragt. „Wir können Leidensgeschichten finanziell nicht abdecken“, beschreibt er die engen Spielräume seiner Stelle
Im Frühjahr 2017 hat Frau Gudrun F. (58) bei der OÖ. Patientenvertretung die Prüfung der fatalen Folgen ihrer Hüft-OP am KH Grieskirchen (16.6.2015) beantragt. In so einem Fall begutachtet ein Vertrauensarzt dieser Stelle die Unterlagen, ohne dass die Beschwerdeführerin selbst untersucht wird. Ergebnis laut Wall: Der Operateur habe keine Fehler gemacht, und über die Möglichkeit einerPfannenlockerung seidie Patientin vorab aufgeklärt worden. F. wäre demzufolge ganz leer ausgegangen.
„Seltene, schwerwiegende Komplikation“
Allerdings, so Wall, habe es im Februar 2017 ja die zweite OP wegen der Pfannenlockerung gegeben, nämlich am KH Ried, wo Frau F. nach einer zweiten Reha schließlich landete. Daher hätten ihr - verschuldensunabhängig - im Oktober 2018 doch 3000 € zugesprochen werden können. Dies unter dem Titel „seltene, schwerwiegende Komplikation“.
Erfolgloser Anlauf für mehr Entschädigung
Nachträglich versuchte Frau F., dann doch höher entschädigt zu werden. Erstens, weil ihr andere Ärzte gesagt hätten, 3000 € seien in so einem Fall viel zu wenig. Zweitens, weil sie aufgrund der Behinderungen durch die Dauerschmerzen hohe Kosten gehabt habe.
Gesetzgeber sieht vollen Ausgleich nicht vor
Allerdings, so Wall, habe der Gesetzgeber keinen vollen Ausgleich solcher Fälle vorgesehen: „Wir können daher nicht alle Folgen und ganzeLeidensgeschichten abdecken, auch wenndas kein Honiglecken ist.“ Das ändert nichts daran, dass sich Frau F. ungerecht behandelt und unangemessen entschädigt fühlt.
Werner Pöchinger, Kronen Zeitung
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