„Lernsieg“ im Visier

Datenschutzbehörde prüft neue Lehrerbewertungs-App

Digital
05.12.2019 15:33

Die umstrittene Lehrerbewertungs-App „Lernsieg“ wird nun auch von der Datenschutzbehörde unter die Lupe genommen. Diese wird prüfen, ob die Macher der App bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung einhalten. Ansonsten drohen Geldstrafen.

Bei der kostenlosen App kann man sowohl Lehrer als auch Schulen in verschiedenen Kategorien (von Unterricht des Pädagogen bis Sauberkeit des Hauses) mit einem bis fünf Sternen bewerten und zusätzlich auswählen, in welchen Bereichen man Verbesserungsbedarf sieht. Nutzer müssen sich per Handynummer registrieren, so sollen etwa mehrfache Bewertungen ausgeschlossen werden. Die App wurde in kurzer Zeit von mehreren 10.000 Nutzern heruntergeladen.

App-Erfinder erhielt Hassnachrichten
Nur vier Tage nach dem Start am 15. November wurde sie allerdings wieder vom Netz genommen. Der Grund laut den Betreibern: Hassnachrichten gegen den 18-jährigen App-Erfinder Benjamin Hadrigan. Die App ist nach wie vor nicht verfügbar. Die Betreiber suchen nach einem Weg, Hadrigan aus der Schusslinie zu nehmen, und führen dazu derzeit Gespräche. Voraussichtlich in einer Woche soll ein Zeitplan für die Wiedereinführung stehen, so eine Sprecherin. Die Überprüfung der Datenschutzbehörde nennen die App-Betreiber übrigens „erwartbar, naheliegend und sinnvoll. Wir sehen dem Ergebnis mit Interesse entgegen“.

Neben der Prüfung der Datenschutzbehörde ist derzeit auch ein von Bildungsministerium und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) beauftragtes Gutachten in Arbeit: Der Datenschutzrechtsexperten Nikolaus Forgo von der Universität Wien soll darin u.a. klären, ob bei der Datenverarbeitung die Rechte aller Betroffenen gewahrt bleiben.

Behörde kann Verwaltungsstrafverfahren eröffnen
Sollte die Datenschutzbehörde bei ihrem Prüfverfahren zur Lehrerbewertungs-App „Lernsieg“ feststellen, dass diese die Datenschutz-Grundverordnung verletzt, kann sie den Betreibern Auflagen erteilen oder eine Warnung aussprechen. Die Behörde könnte außerdem ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnen. Das habe man derzeit allerdings nicht vor, hieß es am Donnerstag.

Die Datenschutzbehörde erhebt unter anderem, woher die App-Betreiber die Daten der Lehrer haben, ob sichergestellt ist, dass nur aktuelle Daten verwendet werden und ob - etwa im Zuge der Registrierung samt Verifikation über die Handynummer - nicht mehr personenbezogene Daten verwendet werden als notwendig. Die Behörde hat für das Verfahren sechs Monate Zeit.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

(Bild: krone.at)
(Bild: krone.at)
Kreuzworträtsel (Bild: krone.at)
(Bild: krone.at)



Kostenlose Spiele