Streit um Rauchverbot

Shisha-Bar-Betreiber vor Gericht abgeblitzt

Österreich
04.12.2019 13:30

Mehrere Shisha-Bar-Betreiber, die sich mit dem allgemeinen Rauchverbot in der Gastronomie nicht abfinden wollten, sind in ihrem Kampf gegen die seit Anfang November gültige Rechtslage beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. Wie dieser am Mittwoch bekannt gab, wurde die Behandlung zweier Gesetzesprüfungsanträge mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg abgelehnt.

Die Shisha-Bar-Betreiber hatten damit argumentiert, dass sie nicht mit anderen Lokalen vergleichbar wären, weil man ausschließlich zum Rauchen einer Wasserpfeife eine Shisha-Bar aufsuche. Die bestehende Gesetzeslage sei daher unsachlich.

VfGH: Gleichbehandlung gerechtfertigt
Der Verfassungsgerichtshof wies dieses Vorbringen zurück. Für das Höchstgericht ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber beim Nichtraucherschutz im Rahmen des ihm zukommenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes sämtliche Gastronomiebetriebe gleichbehandelt. Der damit verbundene Eingriff in Grundrechte sei insofern gerechtfertigt, „als damit im öffentlichen Interesse gelegene Ziele - insbesondere der Gesundheitsschutz - verfolgt werden und diese Maßnahmen zur Zielerreichung geeignet und verhältnismäßig sind“.

Mit dem neuen Gesetz sehen die Shisha-Bar-Betreiber ihr Schicksal besiegelt. Laut dem Obmann der Wiener Gastronomen, Peter Dobcak, gibt es Einbußen von bis zu 95 Prozent.

Kontrollen auch auf Christkindlmärkten
Bereits im Oktober war ein Antrag der sogenannten Nacht-Gastronomie auf eine Ausnahme gescheitert. Kontrolliert wird zudem auf den Christkindlmärkten. Rauchen verboten ist in allen Vorrichtungen, die als Raum gelten - also auch in sogenannten Windfängen mit Dach, die an drei Seiten geschlossen sind. Und auch Österreichs Bahnhöfe werden ab April völlig rauchfrei sein.

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