Nach Kritik am neuen Gehaltsschema für Pflegekräfte im Zuge der mit 1. Jänner 2020 in Kraft tretenden Novelle des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes in Tirol ist es nun zu einer Einigung gekommen. All jenen, die in der Langzeitpflege eine Tätigkeit beginnen, kann zukünftig eine Zulage in Höhe von monatlich rund 200 Euro seitens der Gemeinde gewährt werden, teilte das Land am Dienstag mit.
Land, Gemeindeverband, Gewerkschaft und die ARGE Tiroler Altenheime einigten sich bei einem Expertengespräch über die weitere Vorgehensweise. „Eine eigene Bestimmung im Gemeindevertragsbedienstetengesetz beschränkt auf die geriatrische Langzeitpflege, soll eine Zulage für neu eintretende Bedienstete ermöglichen, die vom Gemeinderat oder Gemeindeverband für Pflegepersonal in Altenwohn- und Pflegeheimen gewährt werden kann“, erklärten Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg und Gemeindelandesrat Johannes Tratter (beide ÖVP) unisono.
All jene, die bereits jetzt in diesem Feld tätig sind, haben die Möglichkeit, in das neue System zu optieren. Bei Jobwechsel oder Neueinstieg wird künftig das neue Gehaltsmodell gelten. „Gleichzeitig ist es uns auch ein besonderes Anliegen, im Bereich der Langzeitpflege besondere Anreize zu schaffen, um bestmöglich Personal für diesen Bereich zu gewinnen und für jene, die bereits dort tätig sind, attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen“, so Tilg.
Das neue Gehaltskonzept tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft - der Gesetzesentwurf ist bereits in Ausarbeitung und soll noch im Dezember-Landtag eingebracht werden. Ziel sei es, auch die neue Zulage bereits mit Anfang 2020 geltend zu machen. Zuletzt hatte es scharfe Kritik an dem neuen Gehaltsschema gegeben - unter anderem von Oppositionsparteien wie der Liste Fritz und der SPÖ sowie der ARGE Altenheime. Tilg hatte daraufhin angekündigt, noch nachverhandeln zu wollen.
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