Spionage-Offizier:

Verteidiger kritisiert Heeresabwehramt

Salzburg
03.12.2019 13:10

Im Spionagefall um einen pensionierten Bundesheer-Offizier aus Salzburg hat auch der Verteidiger des 71-Jährigen seine Bedenken über die Rechtmäßigkeit der Ermittlungen des Heeresabwehramtes geäußert. „Er wurde psychisch extrem unter Druck gesetzt“, sagte Rechtsanwalt Michael Hofer.

Die Vorgehensweise des Abwehramtes sei grundsätzlich in Bezug auf erhebliche Verstöße gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens beziehungsweise der Menschenrechte zu prüfen, forderte Hofer. In der Vorwoche haben Medien aus einem Dossier zitiert, welches offenbar von Mitarbeitern des Heeresabwehramtes verfasst wurde und in dem von illegalen Ermittlungen des Abwehramtes die Rede war. Das Verteidigungsministerium wies die Vorwürfe zurück.

Der Oberst aus Salzburg sei ohne Rechtsanwalt befragt worden, lautete die Kritik in dem Dossier. Der militärische Nachrichtendienst, der den 71-Jährigen zu den Vorwürfen befragt habe, hätte zudem früher die Justiz informieren müssen und nicht erst, nachdem Medien und die Politik in einer Pressekonferenz darüber öffentlich berichteten.

Ins selbe Horn stieß der Verteidiger des Salzburgers. „Es gibt keine Unterschriften auf dem Protokoll. Man erkennt nicht, wer die Vernehmung geführt hat und wer einvernommen worden ist“, kritisierte Hofer. „Ich habe große Bedenken, was die Rechtmäßigkeit der Ermittlungen des Abwehramtes betrifft.“ Die elektronischen Geräte habe der 71-Jährige dem Heeresabwehramt aber übrigens freiwillig herausgegeben.

Mit seinen drei Haftbeschwerden ist der Anwalt beim Oberlandesgericht Linz abgeblitzt. „Mich hat die Herangehensweise des OLG an die Frage der Tatbegehung überaus verwundert“, sagte Hofer. „Es ist absurd anzunehmen, mein Mandant würde trotz des Strafverfahrens, ständiger Überwachung durch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) und vor allem trotz der hohen internationalen Aufmerksamkeit neuerlich Kontakt aufnehmen. Wie sollte ihm dies auch möglich sein, wenn er doch sämtliche Kommunikationsmittel den Behörden freiwillig herausgegeben hat?“, zeigte sich der Rechtsanwalt überrascht, dass sich das OLG nicht damit auseinandergesetzt habe.

Sein Mandant habe nach eigenen Angaben zu keiner Zeit Staatsgeheimnisse preisgegeben, erklärte der Verteidiger. „Er ist Patriot. Er sagt, er habe natürlich immer mit gewissen Personen aus dem Ausland Kontakt gehabt. Wie weit das strafbar ist, ist die Frage.“ Gleichzeitig lobte Hofer „die Fairness der Staatsanwaltschaft Salzburg“, die bereits Anklage gegen den Mann beim Landesgericht Salzburg eingebracht hat. „Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zu 100 Prozent gut geleitet. Die Ausführungen des LVT lassen aber teilweise zu wünschen übrig. Diesbezüglich wären Ergänzungen nötig.“

Die Anklage ist rechtswirksam. Dem Oberst werden das Vergehen des Betreibens eines geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs, das Verbrechen des Verrats von Staatsgeheimnissen und das Verbrechen der vorsätzlichen Preisgabe militärischer Geheimdienste vorgeworfen. Der Salzburger soll zumindest 25 Jahre lang für den russischen Militärgeheimdienst tätig gewesen sei. Für seinen jahrzehntelangen Einsatz - auch über die Pensionierung hinaus - soll er mehrere hunderttausend Euro lukriert haben.

Einen Prozesstermin gibt es noch nicht. Der Verteidiger zeigte Verständnis dafür. Das Aktenmaterial habe sich bis auf einen knappen Meter angehäuft, die Akten würden tausende Seiten umfassen. Der zuständige Richter müsse sich erst einlesen, er sei dafür nicht freigestellt worden. Zudem stelle der Fall in der Art und Weise etwas Neues dar. „Ich glaube nicht, dass wir in Österreich so einen Fall gehabt haben. Auch die Art der Beweisführung ist anders.“ Die Staatsanwaltschaft habe 19 Zeugen beantragt.

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