Debatte über Anhänger:

So sind Kinder auf dem Fahrrad sicher

Österreich
02.12.2019 06:00

Nach dem Unfalltod zweier Kinder in einem Fahrrad-Anhänger folgt am Montag der Prozess. Aber wie sicher ist diese Transportart tatsächlich?

Es ist der traurigste Anlass überhaupt, um das an sich schöne Radfahren zum Thema zu machen: Im Sommer verlor eine Familie ihre zwei Kinder bei einem Verkehrsunfall. Die kleinen Mädchen saßen gerade mit ihren Chihuahuas in einem Anhänger, der vom E-Bike ihrer Mutter gezogen wurde, als ein Auto das Gespann übersah ...

Spezielle Vorschriften
Am Montag findet in Korneuburg (NÖ) der Prozess dazu statt. Auf der Anklagebank: nicht nur der Pkw-Fahrer, sondern auch die Mutter - wegen fahrlässiger Tötung. Denn die Mädchen trugen laut Anklage keine Helme, der Anhänger hatte keine bzw. unzureichende Lichter, keine Rückstrahler und keine Fahne mit Wimpel. Jetzt einmal ehrlich: Hätten Sie es gewusst? Dass es da spezielle Vorschriften gibt? Dabei sollten diese gerade bei der Beförderung von Kindern beachtet werden, damit alle sicher ankommen.

Verkehrsminister will mehr Sicherheit
Darauf setzt auch Verkehrsminister Andreas Reichhardt: Er kündigte damals an, die Beförderung der Kleinsten auf bzw. mit Fahrrädern untersuchen und evaluieren zu lassen. Und es gab schon Experten-Treffen mit Vertretern aus Ministerium, KFV, ARBÖ und ÖAMTC zur Steigerung der generellen Verkehrssicherheit, so das Verkehrsministerium auf „Krone“-Anfrage. Im Zuge dessen wurden Maßnahmen empfohlen, wie etwa eine Helmpflicht für E-Bikes, eine mögliche Herabsetzung des Tempolimits von E-Scootern auf 20 km/h oder ein freiwilliges Kursangebot zur verkehrssicheren Benützung von E-Bikes, gerade für Leute im kritischen Alter (laut Straßenverkehrsunfallstatistik ab 60 bzw. 65 Jahren). Aber sich an gesetzliche Vorgaben zu halten und Vorsicht walten zu lassen, letztlich für die Sicherheit aller - das obliegt jedem Einzelnen selbst ...

Der Transport mit dem Rad ist generell sicher, weiß Peter Spitzer vom Verein „Große schützen Kleine“ im INterview mit der „Krone“. Das „Forschungszentrum für Kinderunfälle“ hat sich Unfälle genauer angesehen.

„Krone“:Sie sehen den Transport mit dem Rad als sicher an?
Peter Spitzer: Generell ja. Die Ausgestaltung der Sitze bzw. Sitzwannen, die Verwendung von Gurt und Helm minimieren das Verletzungsrisiko. Der Transport im Anhänger ist nicht gefährlicher als das selbstständige Radfahren von Kindern.

Warum meinen Sie das?
Von 2004 bis 2018 wurden an der Kinder- und Jugendchirurgie Graz 19 Kinder nach einem Unfall beim Fahrradtransport behandelt - und knapp 100.000 Kinder nach anderen Unfällen.

Wie war da der Transport?
11-mal saß das Kind im Kindersitz, 7-mal im Anhänger, 1-mal im Lastenrad. Unter allen Unfällen gab es nur einen im Straßenverkehr: Da rammte ein Radler ein Fahrrad mit Kind im Sitz.

Wie verunfallten die Kinder im Anhänger?
Der Anhänger kippte 4-mal um wegen zu schnellen Kurvenfahrens, 2-mal stürzte das Kind beim Hinsetzen bzw. Aufstehen, 1-mal beim Aussteigen. Schwer verletzt wurde keines.

Und wie die anderen?
Bei den Unfällen mit Kindern im Sitz waren es hauptsächlich Einzelstürze, oder der Fuß geriet in die Speiche. Und einmal stürzte ein Kind im Lastenrad aus dem Sitz, auch hier gab es keine schwere Verletzung.

Österreicher radeln gerne
Vor allem immer öfter elektrisch: Jedes dritte neu verkaufte Rad ist ein E-Bike. Generell steigen immer mehr Österreicher in die Pedale: Im Vorjahr etwa hatte der Gesamt-Fahrradmarkt in Österreich ein Volumen von rund 457.000 Rädern - seit knapp zehn Jahren wurden am heimischen Markt nicht mehr so viele Fahrräder verkauft, sagt der Verband der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs (VSSÖ). Besonderer Hit: Pedelecs, die sogenannten E-Bikes bzw. Elektro-Fahrräder, also Räder mit elektrischer Antriebsunterstützung. Seit 2012 gibt es laut VSSÖ eine „kontinuierliche Steigerung“ der Verkaufszahlen, 2018 wurden an die 150.000 E-Bikes verkauft. Somit ist mittlerweile „jedes dritte neu verkaufte Fahrrad ein E-Bike“.

Regel für Anhänger
Rad-Anhänger müssen laut Fahrradverordnung § 5 mit einer unabhängigen Lichtanlage, speziellen Rücklichtern und -strahlern ausgestattet sein. Weiters müssen sie z. B. über eine Radblockiereinrichtung für beide Räder oder eine Feststellbremse verfügen. Leute dürfen nur in Anhängern transportiert werden, die dazu bestimmt sind. Für diese Anhänger gelten zusätzlich Regeln: Sie müssen mit speziellen Rückhalteeinrichtungen, einer mindestens 1,5 Meter hohen, biegsamen Fahnenstange mit leuchtfarbenem Wimpel und einer Abdeck-Vorrichtung von Speichen und Radhäusern ausgestattet sein. Sie dürfen nur über eine betriebssichere Kupplung am Rad angebracht werden. Und es muss gewährleistet sein, dass der Anhänger aufrecht bleibt, selbst wenn das Zugfahrrad umkippt. Für Letzteres gibt es auch Vorgaben ...

Silvia Schober, Kronen Zeitung

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