Bessere Betreuung

Klinik: Weitere Zimmer für erkrankte Inhaftierte

Tirol
01.12.2019 10:00
Für erkrankte Inhaftierte des „Ziegelstadls“ wurden an der Innsbrucker Klinik – wie berichtet – zwei Zimmer eingerichtet, in denen sie getrennt von den zivilen Patienten stationär behandelt werden. Nun kommen weitere fünf Behandlungsräume auf verschiedenen Stationen hinzu, um die Patienten noch besser betreuen zu können.

„Einen Insassen in einem Zimmer mit zivilen Patienten zu bewachen, ist für keinen der Beteiligten angenehm“, brachte es Anfang Oktober Reinhard Potocnik, Leiter der Justizanstalt Innsbruck, auf den Punkt. Und tatsächlich: Seit die beiden Zimmer für die Behandlung von Insassen umfunktioniert wurden, herrscht sowohl beim Klinikpersonal als auch bei den Justizwache-Beamten Erleichterung.

Zusätzliche Sicherheit
Somit ein Erfolgsprojekt, das nun ausgedehnt wird. „Es gibt einige medizinische Bereiche, die eine hochspezifische Pflege benötigen. So wie etwa die Augenheilkunde oder die Gynäkologie. Daher sind wir gerade dabei, weitere fünf Zimmer für erkrankte Häftlinge auf verschiedenen Stationen der Innsbrucker Klinik einzurichten. Dort werden sie von den jeweiligen Pflegekräften noch besser betreut“, verdeutlicht Pressesprecher Johannes Schwamberger. Freude kommt bei Oliver Wille, Gewerkschafter und Justizwache-Beamter, auf: „Eine Lösung, die uns sehr hilft und für zusätzliche Sicherheit sorgt. Mein Dank gilt allen Zuständigen.“

Technische Adaptierung
Auch diese Zimmer werden in technischer Hinsicht adaptiert. Eine Folie in den Fensterscheiben erhöht die Bruchsicherheit des Glases. Hegt ein Insasse etwa suizidale Absichten, leistet das Glas mehr Widerstand. Zudem sind die Fenster versperrt, Gitter gibt es keine.

Beamte haben jederzeit Zutritt
In den Zimmertüren wird ein kleines Fenster eingebaut, damit die Justizwache-Beamten, die die Insassen selbstverständlich stets bewachen, in die Räume einsehen können. Auch eine entsprechende Sperrung wird integriert. Den Schlüssel zur jeweiligen Tür erhalten die Beamten, damit sie jederzeit Zutritt zum Zimmer haben. Zudem gilt: Werden die Behandlungsräume nicht für Inhaftierte benötigt, können sie jederzeit für zivile Patienten verwendet werden.

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