Wegen Weihnachtsfeier

Arzt wegen Vorteilsannahme beschuldigt: Diversion

Salzburg
29.11.2019 16:02

Das Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen einen Facharzt der Salzburger Landeskliniken (SALK) wegen des Verdachts der „Vorteilsannahme zur Beeinflussung“ (Paragraf 306 StGB) ist mit einer Diversion beendet worden. Der Primar soll sich Weihnachtsfeiern für die Mitarbeiter seiner Abteilung von einer Pharmafirma bezahlen haben lassen.

Das Verfahren sei ohne Anklage mit diversionellen Maßnahmen erledigt worden, sagte am Freitag ein Sprecher der WKStA. Der betroffene Arzt habe die Diversion angenommen und erfüllt. „Das Verfahren ist abgeschlossen“, erklärte der Sprecher.

Einer Anzeige zufolge habe sich der Mediziner die privaten Weihnachtsfeiern von der Pharmafirma finanzieren lassen, indem die Firma die Kosten dafür über ein Vortrags-Honorar abgerechnet habe. Einen Vortrag eines Mediziners soll es bei den Feiern aber nicht gegeben haben.

Ein Sprecher der SALK erklärte heute, dass der Fall des Arztes der Klinik bekannt sei, die Entscheidung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt dem Geschäftsführer der Salzburger Landeskliniken, Paul Sungler, aber noch nicht vorliege. „Sobald das Ergebnis vorliegt, werden wir prüfen, ob und welche dienstrechtliche Konsequenzen es geben wird.“

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