Urteil in Salzburg

Sozialwohnung auf Airbnb: Mieter muss ausziehen

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28.11.2019 12:16

Weil er seine geförderte Sozialwohnung über Airbnb an Touristen vermietet haben soll, muss ein Salzburger nun binnen 14 Tagen aus dieser ausziehen. Die Stadt Salzburg hatte gegen den 35-Jährigen eine „gerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses“ beim Bezirksgericht Salzburg eingebracht.

Das Urteil über die gerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses wurde in dem Zivilverfahren am Mittwoch schriftlich ausgefertigt. Der Salzburger müsse binnen 14 Tagen die Wohnung geräumt der Stadt Salzburg übergeben, so ein Sprecher des Bezirksgerichtes am Donnerstag. Es würden 193 Gästebewertungen auf Airbnb über die Wohnung des 35-Jährigen vorliegen.

Der Salzburger soll die städtische Wohnung demnach von 2016 bis März 2019 tage-, wochen- und monatsweise über Airbnb zu einem verhältnismäßig hohen Mietzins vermietet haben. Nach Angaben der Stadt berechnete der im März gekündigte Mieter pro Gast und Nacht 29 Euro plus zehn Euro Reinigungspauschale.

Daraus ergebe sich theoretisch bei einer Vollauslastung eine Monatseinnahme von rund 1700 Euro, was einem Vielfachen der Sozialmiete von monatlich 234 Euro netto für die 44-Quadratmeter-Wohnung entspreche, hieß es. Sich an günstigen Wohnungen zu bereichern, sei inakzeptabel.

Mieter bestreitet Vorwürfe
Der Mieter hat den Vorwurf der zweckwidrigen Verwendung der Sozialwohnung stets bestritten. Er habe seine Räumlichkeiten nicht über Airbnb vermietet, erklärte er in dem Verfahren. Es müsse sich um ein Fake-Profil gehandelt haben, die Angaben seien fingiert gewesen.

Weitervermietung verboten
Erst im Dezember 2018 hatte die Stadt die Mieter von geförderten Sozialwohnungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Weitervermietung über Wohntauschplattformen wie Airbnb verboten ist. Diese Regelung habe auch schon vorher gegolten, hatte Rechtsanwalt Michael Schubeck, der die Stadt Salzburg in dem Zivilprozess vertrat, erklärt. Wer sich nicht daran hält, verstoße auch gegen das Salzburger Raumordnungsgesetz.

Das Urteil des Zivilrichters in erster Instanz ist nicht rechtskräftig. Der Mieter kann innerhalb von vier Wochen eine Beschwerde beim Landesgericht Salzburg einbringen.

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