Kalte Betten

Zweitwohnsitze kommen durch die Apartmenttür

Salzburg
23.11.2019 07:00
Ein bekanntes Schlupfloch für illegale Zweitwohnsitze ist der Tourismus: Ferienwohnungen werden in der Planung als Hotelbetrieb eingereicht und anfänglich auch betrieben, doch nach Ablauf der Zweckwidmung werden daraus Zweitwohnsitze mit kalten Betten.

Zweitwohnsitze sind im Salzburger Raumordnungsgesetz streng geregelt: Sie dürfen nur im extra dafür gewidmeten Gebiet errichtet werden. Mit Chalet-Anlagen kommen die illegalen Domizile aber durch die Hintertür. Zudem gibt es im Bundesland 25 Hektar unverbaute, für Zweitwohnsitze gewidmete Flächen. „Mit solchen Flächen wird gerne spekuliert“, sagt SPÖ-Raumordnungssprecher Roland Meisl. In ihrem Fünf-Punkte-Programm fordert die SPÖ Rückwidmungen solcher Flächen und eine höhere Zweitwohnsitzabgabe an die Gemeinden von 1000 Euro aufwärts.

Darin sieht auch Mittersills Bürgermeister Wolfgang Viertler (VIERT) die Lösung: „Mit der Raumordnung alleine lässt sich das Problem der illegalen Zweitwohnsitze nicht in den Griff kriegen.“ Er setzt auf ein Baulandsicherungsmodell.

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