Wegen Fehltage

Rechtsspruch als Auslöser der Lohn-Debatte

Salzburg
23.11.2019 10:00

Für viel Gesprächsstoff sorgt aktuell ein Urteil des Obersten Gerichtshofes: Es geht um die Frage, ob Arbeitern, die wegen der Wetterlage nicht zum Job kommen können, der volle Lohn zusteht. Davon betroffen sind auch Hunderte freiwillige Einsatzkräfte, die durch das Unwetterchaos rund um die Uhr gefordert waren.

Der Begriff „Elementarereignis“ spaltet zurzeit Arbeiterkammer (AK) und Wirtschaftskammer (WK). Bei der juristischen Frage, wer denn den Schäden trägt, wenn Arbeiter nicht zum Dienst erscheinen können, herrscht Uneinigkeit. Und das, obwohl sich beide Kammern auf dasselbe Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) berufen.

Die Arbeiterkammer positioniert sich klar: „Aus dem Urteil des OGH geht hervor, dass unter Elementarereignissen Kriege, Seuchen oder Terroranschläge zu verstehen sind. Vermurungen und starke Schneefälle fallen sicher nicht in diese Kategorie“, erklärt Heimo Typplt, Leiter der AK-Rechtsabteilung. Heißt: Beschäftigte haben bei Naturkatastrophen Anspruch auf vollen Lohn.

„In den meisten Fällen gibt es einen Konsens“
Die Wirtschaftskammer beharrt auf ihrem Standpunkt, dass Arbeitern in diesem Fall nicht das übliche Gehalt zusteht. Rechtsexperte Lorenz Huber betont aber: „Das Urteil lässt Interpretationsspielraum zu. In den meisten Fällen finden Arbeitgeber und -nehmer aber eine gemeinsame Lösung.“ Ähnliche Erfahrungen machte auch Markus Buzanich, Feuerwehrkommandant in Schwarzach: „Der Großteil der Dienstgeber hat bei uns im Tal großes Verständnis. Dafür möchte ich mich bedanken, ohne die Unterstützung meiner Männer und Frauen wären solche Einsätze niemals möglich.“

Vor allem bei den ehrenamtlichen Einsätzen sieht AK–Präsident Peter Eder die öffentliche Hand gefordert: „Wir haben in Österreich nicht nur das Bundesheer. Alle übrigen Einsatzkräfte sollten vom Arbeitgeber freigestellt werden, den vollen Lohn aber von der öffentlichen Hand rückerstattet bekommen.“

Stephanie Angerer
Stephanie Angerer
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