Im Schnee-Fall

Winterdienst: Alle Regeln und Pflichten

Wohnkrone News
26.11.2019 07:00

Die Verantwortlichkeit für die winterliche Betreuung von Gehsteigen ist genau geregelt. Hauseigentümer, die ihren Pflichten nicht nachkommen, müssen mit Strafen rechnen.

Der Winter führt einen bisweilen aufs Glatteis. Vor allem dann, wenn die Gehsteige nicht ordentlich gestreut sind. Viele ältere Menschen verlassen deshalb im Winter nur ungern das Haus. Dabei funktionieren die Winterdienste in Österreich im Großen und Ganzen sehr gut, als Alpenrepublik sind wir schließlich einiges gewöhnt. Natürlich lässt sich nicht das gesamte Bundesgebiet rutschsicher machen – und ein paar schwarze Schafe vergessen halt leider darauf, ihre „Haus-Aufgaben“ zu machen.

Räumen ist Privatsache
Sobald es in Wien schneit, rückt der mächtige Fuhrpark der MA 48 aus. Der Bereich „Fahrbahn“ wird, wie alle Straßen in der Verwaltung der Stadt Wien, durch die orange 48er-Truppe gereinigt und winterlich betreut. Die Schneeräumung von Gehsteigen und Stiegen hingegen ist - bis auf wenige Ausnahmen - eine private Angelegenheit. Innerhalb des Ortsgebiets sind in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr alle Gehsteige von Schnee und Eis frei zu halten und zu bestreuen. Ein (bis zu) drei Meter breiter Weg ist dafür freizumachen.

Regeln und Pflichten

  • Wenn da kein Gehsteig ist, muss dennoch ein begehbarer Streifen von wenigstens einem Meter Breite freigeschaufelt werden. Das gilt auch dann, wenn dieser Weg nur selten benutzt wird. Schneewechten und Eisbildungen am Dach des Hauses sind wegen der Gefahr von Dachlawinen zu entfernen.
  • Der Liegenschaftseigentümer muss auch jene Schneehaufen, die von Schneepflügen der Straßenverwaltung auf den Gehsteig geschoben werden, beiseiteschaffen.
  • Der Schnee vor Häusern oder Grundstücken allerdings darf nicht einfach auf der Straße abgelagert werden (es sei denn, der Eigentümer hat dafür eine Bewilligung). Bei andauerndem starkem Schneefall entfällt die Räum- und Streupflicht nur dann, wenn sie völlig zwecklos und praktisch wirkungslos ist.

All die genannten Vorgaben gelten nicht nur in Wien, sondern für ganz Österreich. Die Schneeräum- und Streupflicht kann jedoch - in punkto Zeitraum, Ausmaß und Art der Maßnahmen - in der einen oder anderen Gemeinde per Verordnung auch abweichend geregelt sein.

Profi-Dienstleister
Verantwortlich für die Schnee- und Eisräumung vor dem Haus (der Liegenschaft) ist, wie gesagt, der jeweilige Eigentümer. Der will oft nicht selber schaufeln und überträgt seine Pflichten deshalb an Dritte: an den Hausbesorger, an einen Pächter – oder an einen Fachbetrieb.

Die Preise für die Betreuung durch eine Schneeräumungsfirma richten sich nach Länge und Lage des Gehsteiges, rund 250 Euro aufwärts kostet das im Jahr. Es geht auch billiger, allerdings ist Vorsicht geboten, denn die Sache ist juristisch heikel. Als Eigentümer ist man nämlich nicht automatisch aller Pflichten enthoben, nur weil man die Sache einem professionellen Dienstleister übertragen hat.

Wird die winterliche Betreuung nämlich nicht zur Gänze, sondern nur teilweise (z.B. ein Auftrag zur einmaligen Reinigung der Verkehrsflächen am Ende der Saison) an ein Unternehmen übertragen, so bleibt die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit beim Eigentümer der Liegenschaft.

Fußgänger können im Schadensfall grundsätzlich vom Eigentümer Schadenersatz verlangen, wenn dieser gegen seine Verpflichtung zur winterlichen Räumung verstößt.

Streumittel wegkehren
Wenn während einer winterlichen Schönwetterperiode Streumittel überflüssig geworden sind, müssen Splitt und anderes Streugut wieder eingekehrt werden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass damit nicht bis zum Frühling zu warten ist. Ausdrücklich verboten ist es, die Streumittel vom Gehsteig einfach auf den Radweg oder die Fahrbahn zu verlagern.

Wer als zuständiger Eigentümer die Einkehrverpflichtung missachtet, muss mit den Kosten der Ersatzvornahme sowie einer Strafe rechnen. Kleine Mengen an Splitt können übrigens über den Restmüll entsorgt werden, bei größeren Splittmengen (maximal ein Kubikmeter) über einen der Wiener Mistplätze. Bei noch größeren Mengen sind spezialisierte Entsorgungsunternehmen zuständig.

Günther Kralicek, wohnkrone.at

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