„Krone“-Ombudsfrau

NÖ: Groteske um Nachwuchs von Farbratten

Ombudsfrau
25.11.2019 06:00

Für einen behördlichen Rattenschwanz sorgt ein Ratten-Nachwuchs in Niederösterreich. Weil sich die Tiere „unerlaubt“ vermehrt hatten, haben die Besitzer die „Babys“ zurück in eine Zoohandlung gebracht. Von dort kamen sie ins Tierheim. Jetzt liegt der Fall bei Gericht.

Beim Kauf wies Isabella O. ausdrücklich darauf hin, dass sie zwei gleichgeschlechtliche Tiere haben wolle, damit sich diese nicht vermehren können. „Die Verkäuferin versicherte mir das. Die Farbratten waren ein Geburtstagsgeschenk für meine Tochter“, so Frau O. Es kam, wie es kommen musste, in kürzester Zeit kamen elf Rattenbabys zur Welt. Diese brachte der Lebensgefährte von Frau O. in die Zoohandlung zurück. Beim Kauf war dies für den Fall einer falschen Geschlechtsbestimmung vereinbart worden. Doch wollte man im Geschäft nichts mehr davon wissen und verständigte ein Tierheim, wo die „ausgesetzten“ Tiere dann landeten.

Die Versorgungskosten von rund 700 Euro wollte die Behörde von Frau O. kassieren. Der Fall ging zu Gericht. Dort bestätigte die Verkäuferin als Zeugin zwar die Rücknahme-Vereinbarung, doch im Erkenntnis ging es nur noch um die Frage, wer zum Zeitpunkt der „Aussetzung“ Halter der Ratten war. Das Landesverwaltungsgericht befand, das sei der Lebensgefährte von Frau O. gewesen, und verurteilte diesen nun zur Zahlung.

„Das kann doch nicht sein, wir haben nichts falsch gemacht, sondern uns an die Vereinbarung beim Kauf gehalten“, ist Frau O. fassungslos. Sie kann sich bezüglich der Kosten an niemanden wenden. Die Zoohandlung ist in Konkurs …

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