Freispruch vor Gericht

Salzburger wollte Nazi-Fotos verkaufen

Salzburg
20.11.2019 16:40

Ein 52-Jähriger hat sich am Mittwoch wegen des Vorwurfs der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes vor einem Schwurgericht in Salzburg verantworten müssen. Laut Anklage wollte er Nazi-Fotos und eine Hitler-Postkarte auf eBay verkaufen. Zudem wurden in seinem Kellerabteil einschlägige Bücher sichergestellt. Der Salzburger bekannte sich nicht schuldig. Die Bilder zeigten Soldaten mit Hakenkreuzen und SS-Aufschlägen, Uniformierte der Sturmabteilung und Mitglieder der Hitlerjugend, die ihre Hand zum „Deutschen Gruß“ erhoben. 

Bei einer Hausdurchsuchung im Oktober 2017 im Keller des Beschuldigten wurden mehrere „Nazi“-Bücher sichergestellt, darunter das „Lied der Getreuen“ von Baldur von Schirach, „Ich komme wieder, ein deutscher Soldat erzählt“ und „Sturmmarsch zur Loire“.Staatsanwalt Roland Finster warf dem Angeklagten den Besitz, den Verkauf und die Verbreitung von nationalsozialistischem Gedankengut ab einem unbekannten Zeitpunkt bis Oktober 2017 vor. In den Büchern werde Adolf Hitler, seine Angriffspolitik und das Dritte Reich verherrlicht. Wenn jemand solche Gegenstände besitzt und zum Kauf bereitstellt, entspreche es der Lebenserfahrung, dass er dem Gedankengut des Nationalsozialismus anhängt, gab der Staatsanwalt zu bedenken.Der Angeklagte, der bereits mehrmals vor Gericht gestanden ist, berief sich auf seine Leidenschaft, das Sammeln von Militaria. Diese Antiquitäten würden vorwiegend aus dem österreichischen, aber auch aus dem amerikanischen Kriegsgeschehen stammen. „Ich hatte zu keinem Zeitpunkt die Absicht, die nationalsozialistische Ideologie zu verbreiten. Ich kann dieser Ideologie nichts abgewinnen“, sagte er bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg zur vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz.

Er habe nicht geglaubt, dass der Verkauf dieser Bilder verboten sei. Solche Fotos würden auch andere im Internet anbieten, meinte der Lagerarbeiter. Die Fotos habe er aus einem Fotoalbum entnommen und teilweise ins Internet gestellt, zum Startgebot von einem Euro. Was die Postkarte mit der Unterschrift von Adolf Hitler betrifft, so habe er nur im Internet nachsehen wollen, „ob die Unterschrift original ist“, schilderte der Beschuldigte, der von Rechtsanwalt Lorenz Wolff vertreten wurde.Die Bücher habe er nicht zum Verkauf angeboten. „Die hat meine Ex-Frau von ihrem Vater geerbt. Sie hat sie schon zwei- bis dreimal am Flohmarkt zum Verkauf mitgenommen. Ich habe die Bücher nicht gelesen“, beteuerte der Salzburger. Er hätte die Bücher auch nicht im Internet verkaufen können, „die werden wahrscheinlich gelöscht“.Doch die Ex-Frau bezeugte, „ich habe keine Bücher bekommen, ich habe nichts geerbt. Er will sich vielleicht wie immer herausreden. Was da im Keller gefunden wurde, habe ich überhaupt noch nie gesehen.“ Der Angeklagte konterte: „Sie hat zu 90 Prozent gelogen. Die Bücher und Kisten gehören alle ihr.“ 

Der 52-jährigeSalzburgerist schlussendlich vom Schwurgericht vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung einstimmig freigesprochen worden.

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