Landtagsbeschluss

Neue Regeln für Herrchen und Frauchen greifen bald

Tirol
19.11.2019 13:00

Letzte Station für die Änderung des Landespolizeigesetzes: Die neuen Regeln für Hundehalter sollen noch diese Woche im Tiroler Landtag abgesegnet werden. Wie berichtet, sind sowohl Maulkorb- als auch Leinenpflicht darin geregelt, außerdem werden die Grundkenntnisse frischer Hundehalter überprüft.

Bei größeren Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Schulen sowie Kindergärten, Spielanlagen und in Einkaufszentren müssen Vierbeiner in naher Zukunft mit Leine und Maulkorb geführt werden. Experten aus den Bereichen Sicherheit, Gemeinden, Hundehaltung und Tierschutz stimmten dem endgültigen Gesetzesentwurf Ende September zu, im Oktober beschloss die Landesregierung die Umsetzung.

Einheitliches Gesetz
Mit dem tirolweiten Vollzug soll nach Argumentation des Landes der „Fleckerlteppich“ einzelner Gemeinderegelungen künftig der Vergangenheit angehören - an öffentlichen Orten im Ortskern und Wohngebiet müssen alle Hunde entweder an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen. Das neue Gesetz sieht auch vor, dass letzterer den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht.

Nachweis für neue Hundebesitzer
Außerdem können Gemeinden per Verordnung eigene Hundefreilaufzonen ausweisen. Um Unfällen und Bissen vorzubeugen, sei aber auch die Aufklärung neuer und bestehender Hundehalter bedeutend – ein Nachweis soll künftig die Grundkenntnisse garantieren.

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