Wetterchaos

Dienstverhinderung: Das gilt es zu beachten

Österreich
18.11.2019 10:44

Gesperrte Straßen, Überschwemmungen, Kinderbetreuung, weil Bildungseinrichtungen geschlossen bleiben - doch wie soll sich ein Arbeitnehmer in einer derartigen Ausnahmesituation, wie es gerade im Süden und Südwesten Österreichs der Fall ist, verhalten, ohne Gefahr zu laufen, seinen Job zu verlieren? Ist das Fernbleiben gerechtfertigt? Antworten darauf gibt der Österreichische Gewerkschaftsbund.

Die außergewöhnlich heftigen Niederschläge in Form von Schnee und Regen der letzten Tage bringen nicht nur die zahlreichen Einsatzkräfte an ihre Grenzen, sondern auch Berufstätige in die Bredouille. Drohen mir arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn ich nicht pünktlich oder vielleicht sogar gar nicht in die Arbeit kommen kann? „Nein“, beruhigte ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller.

„Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt.“ Selbiges gilt auch für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil Bildungseinrichtungen - wie derzeit auch in vielen Gemeinden in den betroffenen Gebieten der Fall - geschlossen bleiben und es keine Alternativen für die Betreuung gibt.

Das gilt es zu beachten:
Allerdings: „Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss aber alles ihm bzw. ihr Zumutbare unternehmen, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen“, wurde betont. In diesem Fall könne der Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben auch nicht zum Anlass für eine Entlassung nehmen. Schlichtweg zu Hause zu bleiben, ist also nicht möglich. Und natürlich muss der Arbeitgeber auch rechtzeitig über ein Fernbleiben oder ein verspätetes Eintreffen bei der Arbeit informiert werden.

In Katastrophenfällen gibt es die gesetzlich geregelte Entgeltfortzahlung. Seit 2014 gilt diese laut ÖGB nicht nur für Angestellte, sondern auch für Arbeiter.

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