In Anstalt eingewiesen

Kärntner näherte sich Siebenjähriger sexuell

Kärnten
14.11.2019 11:42

Ein 40-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Kärntner hatte sich nicht schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Nicola Trinker warf dem Mann vor, im August dieses Jahres in einem Strandbad am Silbersee bei Villach ein siebenjähriges Mädchen an der Hand genommen und ins WC mitgenommen zu haben. Dort soll er vorgehabt haben, das Kind zu missbrauchen. Als die Siebenjährige zu weinen begann, ließ er von ihr ab. Als „straflosen Rücktritt vom Versuch“, sah es Verteidiger Philipp Tschernitz. Sein Mandant sei eingeengt durch seine Krankheit und brauche Hilfe, darüber bestehe kein Zweifel. Aber für den anklagten Tatbestand sei ein Freispruch zu fällen, sagte der Verteidiger. Dazu meinte die Staatsanwältin, dieser Rückzug sei nicht freiwillig erfolgt, sondern allein der Gegenwehr des Kindes zu verdanken. Daher stellte sie - auch aufgrund der negativen Prognose des Gerichtspsychiaters - den Antrag, den Angeklagten in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.

„Wollte nur helfen“
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er habe gehört, dass das Kind auf die Toilette musste und habe ihm nur helfen wollen, erklärte er in der Einvernahme durch den Vorsitzenden des Schöffensenats, Richter Gernot Kugi. Der 40-Jährige bestritt auch, eine sexuelle Neigung zu kleinen Mädchen zu haben. Über den Mann gibt es laut Kugi aber sieben kriminalpolizeiliche Berichte über ähnliches Verhalten. Er soll Mädchen verfolgt haben.

Schizophrenie und Pädophilie
Gerichtspsychiater Walter Wagner hatte bei dem Mann paranoide Schizophrenie und Pädophilie diagnostiziert und auch Hinweise auf Spielsucht und vermehrten Missbrauch von Alkohol in der Vergangenheit gefunden. Weiters sagte Wagner, der 40-Jährige habe in den vergangenen Jahren eine psychotische Störung entwickelt, Botschaften vernommen, die auch sexuell konnotiert seien, und habe psychiatrische Behandlungen abgebrochen. Er sei auf Partnersuche gewesen und glaubte, im Buch des Lebens sei vermerkt, dass er eine Jungfrau heiraten sollte. Unzurechnungsfähigkeit könne er nicht feststellen, sagte Wagner, der Mann wisse, dass er das nicht dürfe. Doch aufgrund der schweren und schwer zu behandelnden psychischen Erkrankung und einer geistig und seelischen Abartigkeit höheren Grades des Angeklagten seien Straftaten wie die aktuell angeklagte auch zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten.

Kein Zweifel an Aussage
„Wir haben keinen Zweifel an Ihrer Schuld. Wir glauben dem Mädchen“, sagte der Vorsitzende des Schöffensenats in der Urteilsbegründung. „Und bei schweren sexuellen Verbrechen gegen Kinder gibt es schon aus generalpräventiven Gründen keine bedingte Strafe“, so der Richter. Weiters meint Kugi, das Verhalten des Angeklagten stehe im Einklang mit dessen Benehmen gegen Unmündige zuvor. Auch bestehe laut Gutachter die Befürchtung, dass es zur Wiederholung und einer Steigerung der Taten komme würde. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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