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Bundesländer > Salzburg
13.11.2019 20:19

„Wie im Chor“

Wiederbetätigung bei Gipfelfoto: 4 Verurteilungen

  • Auf diesem Gipfel entstanden die Aufnahmen.
    Auf diesem Gipfel entstanden die Aufnahmen.
    (Bild: Markus Tschepp)

Am Landesgericht Salzburg sind am Mittwoch drei Männer und eine Frau aus Deutschland wegen Wiederbetätigung zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Die Beschuldigten hatten im April 2017 am Gipfel des Salzburger Hochthrons am Untersberg für ein Foto posiert. Dabei riefen sie laut Zeugen „Sieg Heil“ und hoben den rechten Arm zum Hitlergruß. Ein fünfter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Urteile sind rechtskräftig. Die „Krone“ berichtete.

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Die Deutschen waren Teil einer zwölfköpfigen Gruppe, die sich für zwei Nächte in einer Pension am Fuß des Untersbergs einquartiert hatte. Der Berg gilt nicht nur als mythen- und sagenumwoben, er ist gleichermaßen Anziehungspunkt für (auch rechte) Esoteriker. Die Reise nach Salzburg war in einem Internet-Forum beworben worden, die Teilnehmer sollen sich untereinander offenbar nicht alle gekannt haben. Am 8. April unternahm die Gruppe auf jeden Fall geschlossen einen Ausflug auf den Untersberg.

Wiederbetätigung bei Gipfelfoto
Dabei stellten sich mehrere Mitglieder im Bereich des Gipfels für ein Foto zusammen. Den Auslöser drückte ein 56-Jähriger aus Jena im Bundesland Thüringen, der die Hand zum „Deutschen Gruß“ erhob und gleichzeitig „Sieg Heil“ rief, worauf es ihm die anderen „wie im Chor“ nachgemacht haben sollen. Zwei im Gipfelbereich anwesende Skitourengeher beobachteten den Vorfall und zeigten die Gruppe noch am selben Tag bei der Polizei an.

Sieben Angeklagte, vier Schuldsprüche
Da waren die Beamten schon auf der Suche nach den Deutschen. Eine Mitarbeiterin in der Pension hatte auf einem der Frühstückstische drei Bierdeckel mit aufgeklebten Hakenkreuzen entdeckt und ebenfalls die Polizei informiert. Insgesamt mussten sich sieben Mitglieder der Gruppe vor Gericht verantworten, zwei Frauen waren zum Auftakt des Verfahrens am Dienstag nicht vor Gericht erschienen. Ihre Fälle werden nun gesondert verhandelt.

  • (Bild: APA/Barbara Gindl)

56-Jähriger gleich mehrfach angeklagt
Am Heck des Autos des 56-Jährigen fanden Ermittler auch ein „Schwarze Sonne“-Pickerl - ein wichtiges Erkennungssymbol der rechtsesoterischen bis rechtsextremen Szene. Zudem hatte der Thüringer in seinem Pensionszimmer in Grödig klar sichtbar ein in Holz geschnitztes Wappen der „Forschungsgemeinschaft Deutsches Ahnenerbe“ aufgestellt - das Symbol einer von SS-Führer Heinrich Himmler gegründeten SS-Forschungseinrichtung. Er war deshalb wegen mehrerer Verstöße gegen das Verbotsgesetz angeklagt.

Alle Angeklagten hatten sich zum Beginn des Prozesses nicht schuldig bekannt und überwiegend zu den Vorwürfen geschwiegen. Einzig der Jüngste der Beschuldigten, der nun freigesprochene 21-Jährige, hatte ins Treffen geführt, dass er an diesem Tag gar nicht zusammen mit den anderen auf dem Gipfel gestanden sei. Vielmehr habe sein Besuch am Untersberg der sogenannten Lichtarbeit gedient. Ein Ritual, das positive Energie bringe - und Frieden, wie er betonte.

Der 56-jährige Hauptangeklagte, der als Einziger wegen zwei Verbrechen vor Gericht stand, erhielt am Abend unter Einbezug einer später ausgesprochenen Strafe in Deutschland 15 Monate und 15 Tage bedingte Haft. Seine Lebensgefährtin (67) und zwei weitere Angeklagte im Alter von 43 und 58 Jahren wurden zu jeweils zwölf Monaten bedingt verurteilt. „Damit wurde die Mindeststrafe ausgesprochen“, sagte die vorsitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. Bei dem 21-jährigen Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft noch im Laufe des Verfahrens die Anklage zurückgezogen - was einem Freispruch gleichkommt. Alle Urteile sind bereits rechtskräftig.

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