Rechtswidrig

Uni muss eingehobene Gebühren zurückerstatten

Salzburg
13.11.2019 10:00

Über Jahre hinweg soll die Universität Salzburg Gebühren für Prüfungs-Vorbereitungskurse, sogenannte Repetitorien, verlangt haben. Dazu hat die Uni aber kein Recht, wie der Verfassungsgerichtshof bereits 2017 festgestellt hat. Jetzt können betroffene Studenten ihr Geld zurückfordern.

Es war ein Erfolg für die Studienvertretung: „Der Verfassungsgerichtshof hat bereits 2017 festgestellt, dass die Universität Salzburg kein Recht hat, diese Gebühren einzufordern. Es besteht keine ausreichende rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen “, erklärt Tobias Neugebauer, verantwortlicher Studierendenvertreter.

“Große finanzielle Belastung für Studenten“

Die Repetitorien seien zwar nicht verplichtend, für viele Jus-Studenten aber notwendig, um die schwierigen Prüfungen überhaupt zu schaffen, meint auch ÖH-Vorsitzende Keya Baier: „20 Euro kostet ein Repetitorium. Viele Studierende haben aber mehrere Kurse absolviert und waren so einer großen finanziellen Belastung ausgesetzt.“ 

Antrag muss bis 31. Jänner eingereicht werden

Nach Verhandlungen mit dem neuen Vizerektor für Lehre und Studium, Univ.-Prof. Dr. Martin Weichbold konnte nun eine Vereinbarung getroffen werden: Alle Betroffenen können diese Gebühren zurückfordern. Studierende, die - wie sich nun herausgestellt hat - unrechtmäßig eingehobenen Gebühren zahlen mussten, können diese nun per Antrag zurückverlangen. Der Antrag muss bis zum 31.01.2020 beim Vizerektorat einlangen.

Stephanie Angerer
Stephanie Angerer
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