Nach Psychiatrie-Hölle

Bayrisches Justizopfer bekommt 600.000 Euro

Ausland
12.11.2019 15:33

Der Fall Mollath gilt als einer der größten Justizskandale der jüngeren bayrischen Geschichte: Das zu Unrecht gegen seinen Willen mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie untergebrachte Nürnberger Justizopfer Gustl Mollath bekommt vom Freistaat Bayern 600.000 Euro. Mollath war in einem im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit mit seiner früheren Frau geführten Pozess 2006 wegen Wahnvorstellungen zwangseingewiesen worden. In dem Prozess hatte Mollath über Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau für eine Großbank berichtet - später stellte sich heraus, dass die Vorwürfe zutrafen.

Der 2013 nach 90-monatiger Zwangsunterbringung freigekommene, mittlerweile 62-jährige Mollath hatte in dem Verfahren vom Freistaat Bayern 1,8 Millionen Euro zuzüglich einer Entschädigung für mögliche gesundheitliche Spätfolgen seiner Unterbringung gefordert. Bayern hatte ihm 70.000 Euro bezahlt und sah keine weiteren Ansprüche.

Jetzt sei eine entsprechende gütliche Einigung zwischen Mollath und Bayern erzielt worden, teilte das Landgericht München I am Dienstag mit. Das Land zahle das Geld, in Summe 600.000 Euro, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Damit kann ein im März begonnenes Verfahren abgeschlossen werden.

Skandalurteil aufgrund von „Vielzahl von Verfahrensfehlern“
Der Fall Mollaths sorgte jahrelang für Aufsehen, er galt als Deutschlands bekanntester Psychiatriepatient. Mollath war im Jahr 2006 nach einem Prozess gegen seine ehemalige Frau wegen angeblicher Wahnvorstellungen zwangseingewiesen worden. Er kam erst frei, nachdem bekannt geworden war, dass die zur Begründung der Wahnvorstellungen genommenen Vorwürfe von illegalen Schwarzgeldgeschäften seiner Frau für eine Großbank im Kern zutreffend waren.

Der Vorsitzende Richter des Zivilprozesses sagte, das Urteil 2006 sei durch eine „Vielzahl von Verfahrensfehlern“ zustandegekommen. Hätte Mollath schon damals Revision eingelegt, wäre das Urteil aufgehoben worden. Mollath hatte allerdings über seinen Pflichtverteidiger nur eine Rüge vorgebracht, was nicht ausreichte. Der heute 62-Jährige begründete dies zuletzt auch damit, in der Psychiatrie keine Möglichkeiten gehabt zu haben, seine Rechte einzufordern.

Wie Mollath sagte, verfolgen ihn die Jahre der Unterbringung bis heute. In der Psychiatrie sei er jahrelang jede Nacht im Stundentakt geweckt worden. „Ich habe siebeneinhalb Jahre nicht richtig geschlafen“, sagte der 62-Jährige. Er „wache jede Nacht schweißgebadet auf“. Er habe zudem bis heute weder einen festen Beruf noch einen festen Wohnsitz. Er wohne bei Freunden, die ihn aufnehmen. Meistens halte er sich dabei außerhalb Bayerns auf.

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