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12.11.2019 17:12

Wanderer angeklagt

Prozess um „Sieg Heil“-Gruß am Untersberg-Gipfel

  • (Bild: Markus Tschepp)

Sieben Deutsche sind nach dem Verbotsgesetz angeklagt. Zum Prozess im Salzburger Landesgericht kamen aber nur fünf. Und nur einer sagte aus. Wiederbetätigung wird den Angeklagten vorgeworfen: Sie sollen der Anklage nach bei einem Gruppenfoto am Gipfel des Salzburger Hochthrons am Untersberg „Sieg Heil“ gerufen und den rechten Arm zum „Deutschen Gruß“ ausgestreckt haben. Das sahen zwei Skitourengeher, die Anzeige erstatteten. Alle zeigten sich bisher „nicht geständig“. 

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Es war ein zweitägiger Ausflug einer 12-köpfigen deutschen Reisegruppe Anfang April 2017. In Grödig hatte sich die Gruppe einquartiert, machte dann einen Wanderausflug auf den Untersberg. Mit der Gondel fuhr die Gruppe den Angaben eines Angeklagten hinauf und wanderte zum Gipfel des Salzburger Hochthron. Laut Staatsanwalt Leon Atris Karisch stellten sich dabei acht Wanderer aus der Gruppe zu einem Gipfel-Foto zusammen und riefen „Sieg Heil“ samt Hitler-Gruß. „Deutlich wahrnehmbar“ für zwei Skitourengeher. Die Vorsitzende Bettina Maxones-Kurkowski erwähnte auch Bierdeckeln mit Hakenkreuzen am Frühstückstisch sowie eine Statue des Wappens der „Deutschen Ahnenforschung“ und ein „Schwarze Sonne“-Aufkleber an einem Fahrzeug. Das Wappen und den Aufkleber räumte der Erstangeklagte über seinen Verteidiger Wolfram Nahrath auch ein. 

Anwalt kritisierte Verbotsgesetz

Der deutsche Anwalt, der auch beim über die Grenzen hinaus bekannten NSU-Prozess tätig war, kritisierte nicht nur die Anklage, sondern bezeichnete beispielsweise die „Schwarze Sonne“ als „kein offizielles Zeichen“ der SS. Es seien nur „eckige Linien in einem Kreis“ - anders als der Staatsanwalt, der von drei übereinander gelagerten Hakenkreuzen sprach. Überhaupt wollte der deutsche Advokat sogar das Verbotsgesetz zur Prüfung dem Europäischen Gerichtshof vorlegen lassen, beantragte dazu auch die Vertagung. Begründung: Das Verbotsgesetz verstieße laut Nahrath gegen die Menschenrechtskonvention. Diesen und weitere Beweisanträge wies die Vorsitzende mehrfach begründet ab. 

„Berg Heil“ oder „Sieg Heil“

Von den fünf gekommenen Angeklagten zeigten sich alle „nicht geständig“. Und nur einer, der Jüngste (20) in der Runde, beantwortete auch die Fragen des Geschworenen-Gerichtes: Er hörte jedenfalls kein „Sieg Heil“, vielmehr nur ein „Berg Heil“. Die Hakenkreuz-Bierdeckel habe er nicht gesehen: „Sonst wäre ich gegangen“. 

Noch bis morgen werden weitere Zeugen gehört. Danach dürfte ein Urteil fallen. Gegen die nicht-erschienen Angeklagten wird es ein seperates Verfahren geben.

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