Kufstein

Neue „Trümpfe“ im Kampf gegen die Deponie

Tirol
12.11.2019 08:00

Ende Juni hat die „Krone“ aufgedeckt, dass in Kufstein ein Asbest-Zwischenlager errichtet werden soll. Die Anlage, die in unmittelbarer Nähe des Bezirkskrankenhauses, einem Siedlungsgebiet und mehreren Kinderbetreuungsstätten, stößt natürlich auch massive Widerstände. Nun kommt erneut Bewegung in die Sache!

Wie berichtet, wurde durch das gemeinsame Vorgehen von Bürgermeister Martin Krumschnabel und der Bürgerinitiative „Kein Asbest in Kufstein“ (BI) die angedachte und von den Einwohnern der Festungsstadt befürchtete Zwischenlagerung von diversen Asbestabfällen gestoppt.

Lärmbelästigung als nächstes Problem
Bürgermeister Krumschnabel konnte hierbei Ende September mit der Betreiberfirma, der Mauracher Entsorgung GmbH, eine schriftliche Vereinbarung abschließen, welche für ein großes Aufatmen in der Stadt sorgte. Aber die Bürger machen sich auch wegen der drohenden Lärmbelästigung am Standort Sorgen, da dort ja auch Baurestmassen maschinell verarbeitet und recycelt werden sollen.

Kranke und Kinder durch Lärm gefährdet
Der Sprecher der BI , Roman Kopetzky, erklärt, dass die Möglichkeit besteht, dem Lärm des in der Deponie anvisierten Backenbrechers einen Riegel vorzuschieben: „Die unerträglichen 112 Dezibel an der Steinbrechanlage werden bei ungünstigen Windverhältnissen sicherlich die errechneten Grenzwerte in der Nachbarschaft überschreiten. Damit ist die Gesundung und das tägliche Wohl der Patienten, Mitarbeiter sowie der Menschen, die in unmittelbarer Nähe zur Deponie leben und arbeiten, gefährdet.“

Gutachten der BI bringt Wende in Problematik
Laut Landessanitätsdirektion würde der Lärm des Backenbrechers der Gesundheit der Patienten im Krankenhaus nicht schaden und es könne eine Ausnahmeregelung für den Abstand zu schützenswerten Nachbarbereichen gefordert werden. Im Klartext: Das Projekt soll einfach „durchgewunken“ werden soll.

Aber so, wie es scheint, tut sich in dieser Sache aktuell ein heller Streifen am eigentlich schon recht düsteren Horizont auf. Hier kommt nämlich das von der Bürgerinitiative angeforderte Gutachten des ehemaligen Lektors für Technoökonomie der Abfallwirtschaft an der WU Wien, Heinz Rassaerts, zum Tragen. In dieser Expertise wird klar auf eine Entscheidung des Landes Tirol vom 17. November 2005 verwiesen, laut der in Tirol ein Mindestabstand einer solchen Brecheranlage von 500 Metern zu besonders schützenswerten Nachbarbereichen wie Kurzonen, Krankenhäusern und Naturschutzgebieten einzuhalten ist.

Bei Umweltschutzabteilung gemeldet
Kopetzky erläutert im Gespräch mit der „Krone“: „Dieser Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats bedeutet, dass dieses Projekt am gewünschten Standort so nie hätte eingereicht werden dürfen. Da es ja eindeutig gegen den Berufungsentscheid des Landes Tirol verstößt.“ Dieser sehr wesentliche Umstand wurde von der BI bereits der Abteilung für Umweltschutz des Landes Tirol übermittelt.

Hubert Berger

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