Üble Nachrede

Prozess gegen Pilz endet mit gütlicher Einigung

Politik
11.11.2019 14:52

Peter Pilz - seit dem Ausscheiden seiner Liste JETZT kein Parlamentsabgeordneter mit Immunität mehr - musste sich am Montag am Landesgericht St. Pölten wegen übler Nachrede verantworten. Jener Staatsanwalt, den Pilz in Zusammenhang mit der Causa Eurofighter 2011 als „Komplizen der organisierten Korruption“ bezeichnet hatte, trat als Kläger auf. Nachdem der ehemalige Grünen-Politiker eine Ehrenerklärung abgab, ist der Prozess mit einer gütlichen Einigung abgeschlossen worden.

Der Richter wies darauf hin, dass der Staatsanwalt eine Privatperson und keine Person öffentlichen Interesses sei, „die muss man nicht durch die Medien schleifen“: „Er muss sicher weniger Kritik einstecken als etwa ein Politiker.“ Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter hatte in der Causa Eurofighter die Anklage gegen den Werber Gernot Rumpold vertreten. Der Richter verwies auf ein Zivilverfahren um den Anspruch des Privatanklägers auf Unterlassung und Widerruf, das der Staatsanwalt gewonnen habe.

Zur Frage des Richters nach einer gütlichen Einigung sagte der Rechtsanwalt des Privatanklägers, Gottfried Korn, zunächst: „Der Herr Pilz hat jetzt acht Jahre Zeit gehabt, sich zu entschuldigen.“ Kronawetter und Pilz zogen sich daraufhin jeweils mit ihrem Rechtsvertreter kurz zur Beratung zurück. „Würden Sie einen Brückenschlag, so wie von mir skizziert, vornehmen wollen?“, fragte der Richter anschließend. Die Verteidigung bejahte dies. Korn erklärte, sein Mandant „ist Staatsanwalt und hat als Staatsanwalt Pflichten, aber hier ist er Privatankläger“. Es liege Kronawetter „überhaupt nicht daran“, Pilz „eine unausweichliche Vorstrafe zu verschaffen“, sagte der Rechtsanwalt.

Pilz unterzeichnete Ehrenerklärung
Der Richter schlug folgende Ehrenerklärung vor: „Der Privatangeklagte Dr. Peter Pilz verpflichtet sich zur Abgabe nachstehender Ehren- bzw. Widerrufserklärung: Soweit ich durch meine Äußerung am 6.9.2011 im Rahmen einer Pressekonferenz und eines daran anschließenden Interviews mit einem Redakteur des TV-Senders ,Puls4‘ den Bedeutungsinhalt vermittelt habe, Staatsanwalt Mag. Kronawetter habe sich im Rumpold-Verfahren geweigert zu ermitteln und hierdurch das Verbrechen des Amtsmissbrauchs begangen, und ich denselben durch meine Äußerung, seine Verhaltensweise in Zusammenhang mit dem Rumpold-Verfahren stelle eine klare Komplizenschaft der organisierten Korruption dar, als Teil eines korrupten Netzwerks dargestellt habe, nehme ich diese Vorwürfe mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. Und ich stehe nicht an, mich dafür zu entschuldigen.“ Mit dieser Formulierung waren beide Parteien einverstanden.

Diese Ehrenerklärung musste Pilz nur unterschreiben, eine öffentliche Widerrufserklärung wurde nicht verlangt. Die Kosten der Privatanklage in Höhe von 2500 Euro plus Umsatzsteuer, Barauslagen für Bahntickets in Höhe von 22 Euro, die Einbringungsgebühr von 244 Euro und die Pauschalkosten nach Rechtskraft muss der 65-Jährige binnen einer Woche ab Zustellung des Hauptverhandlungsprotokolls an den Verteidiger zahlen. Pilz bestand auch darauf, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, Kronawetter einen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch oder den Verdacht darauf vorzuwerfen. Er habe dem Staatsanwalt nicht Amtsmissbrauch vorwerfen wollen, denn wenn er dies tun hätte wollen, „hätte ich eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht“, führte der Angeklagte aus.

Wegen Krankheit entschuldigt
Beim Prozesstermin im Vorjahr hatte sich Pilz wegen Krankheit entschuldigt. Die Verhandlung am 6. Juni 2018 wurde abgesagt, kurz darauf erhielt Pilz erneut ein Nationalratsmandat - und damit bis zu seinem Ausscheiden aus dem Parlament parlamentarische Immunität.

Kronen Zeitung, krone.at

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