Polizistin klagt Stadt

Affäre um Mops-Dame „Edda“ jetzt Fall für Gericht

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11.11.2019 09:21

Das skurrile Hickhack um einen von der Verwaltung der deutschen Stadt Ahlen gepfändeten und über eBay verkauften Mops namens „Edda“ hatte im Frühjahr nicht nur die Gemüter von Tierfreunden erhitzt. Jetzt muss sich das Gericht mit dem Fall beschäftigen. Die neue Besitzerin der jungen Hundedame, die mittlerweile auf den Namen „Wilma“ hört, verlangt von der Stadt unter anderem Schadenersatz in der Höhe von 20.000 Euro. Hintergrund: Die Käuferin, eine Polizeibeamtin, fühlt sich getäuscht, da die Mops-Dame entgegen der Angaben in der eBay-Anzeige nicht gesund gewesen sei.

Mops „Edda“ war gepfändet worden, weil die betroffene Familie nach Angaben der Stadt bei der Kommune hohe Schulden hat. Ein städtischer Mitarbeiter hatte den Hund über seinen privaten eBay-Account verkauft. Für 690 Euro bekam die Hundedame schließlich ein neues Zuhause. Sie sei geimpft, gechipt und laut Tierarzt kerngesund, hatte es in der Anzeige geheißen. Letzteres sollte sich im Nachhinein jedoch als unwahr herausstellen.

Hat Stadtverwaltung über Krankheit gelogen?
Die neue Besitzerin, Polizistin Michaela Jordan, ist sich sicher, dass der Vollstreckungsbeamte der Stadt Ahlen gelogen habe, als es um den Gesundheitszustand des Hundes ging. Die Hündin sei nicht untersucht, nicht geimpft und voller ansteckender Würmer gewesen, als sie das Tier bekommen habe, so die Polizistin jetzt gegenüber der „Bild“-Zeitung.

„Ich fühle mich betrogen“, sagte Jordan der „Bild“. „Wilmas“ Frauchen verlangt daher die Erstattung der Tierarztkosten und dass der Beamte zur Rechenschaft gezogen wird - Streitwert: 20.000 Euro. Die Hundebesitzerin hofft außerdem, dass Haustiere bei Pfändungen in Zukunft einen besseren Schutz genießen.

Mehrere Tausend Euro an Tierarztkosten
Nicht nur dass sich das als gesund angepriesene Tier kurz nach dem Einzug bei der Polizeibeamtin als krank erweisen sollte und die Beamtin mittlerweile mehrere Tausend Euro Tierarztkosten aufbringen musste, hieß es aus dem Innenministerium von Nordrhein-Westfalen auch noch, dass das Tier gar nicht eingezogen und versteigert werden hätte dürfen. „Um Geldforderungen einzutreiben, können zwar auch Tiere gepfändet werden, Haustiere jedoch grundsätzlich nicht“, so das Statement des Ministeriums im vergangenen März.

Stadt sieht Klage gelassen
Die Stadt zeigte sich mit Blick auf die Klage allerdings gelassen. Das Landesgericht Münster soll nun auch klären, ob die Pfändung der Hündin rechtmäßig war. Laut der Stadt Ahlen sei dies der Fall gewesen, sie beruft sich dabei auf ein eigens von einer Anwaltskanzlei erstelltes Rechtsgutachten.

Den Angaben der Stadtverwaltung zufolge sei die ehemalige Familie der Mops-Dame bei der Kommune stark verschuldet gewesen. Die ehemalige Besitzerin von „Edda“/„Wilma“ habe sich zudem „besonders hartnäckig“ geweigert, ihre Schulden bei der Stadt zu bezahlen. Daraufhin hatte sie dann auch noch das teure Tier angeschafft.

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