Sowohl das Alkoholverbot als auch die Einhaltung des Jugendschutzes in den Lokalen wurde überprüft. Insgesamt gab es drei Anzeigen wegen Verstößen gegen das Alkoholverbot vor den Lokalen und zwei Beanstandungen nach dem Jugendschutzgesetz. So hätten unter 18-Jährige verbotener Weise harte Getränke wie Wodka erhalten. Sowohl die Wirte als auch die Jugendlichen werden angezeigt. Zu Gewaltausschreitungen sei es nicht gekommen
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