Prozess in Innsbruck

Landwirt (36) ließ sein Vieh völlig verwahrlosen

Tirol
09.11.2019 15:00
Es waren elendige Zustände, die mehrere Tierärzte im März auf einem Bauernhof in Osttirol zu sehen bekamen. Viele der insgesamt 27 Rinder, 85 Schafe und sechs Schweine waren völlig verdreckt und standen im eigenen Mist. Dazwischen lagen sieben leblose Tiere. Nun saß der Landwirt (36) in Innsbruck vor Gericht.

„Ich wollte gar nicht mehr in den Stall gehen, weil ich wusste, was mich dort erwartet. Die ganze Situation ist einfach aus dem Ruder gelaufen!“ Ohne Wenn und Aber zeigte sich der Bauer vor Richterin Helga Moser einsichtig und geständig. Er habe damals aufgrund von Personalmangel auch in der Küche des familieneigenen und angeschlossenen Gasthauses stehen müssen – war an schönen Tagen für nicht weniger als 280 Essen verantwortlich.

Für die Stallarbeit blieb da keine Zeit. Drei Tage habe er nicht mehr ausgemistet, als die Amtstierärzte stark verschmutzte und nasse Stallungen sowie die Kadaver von fünf Lämmern, einem Mutterschaf und einem Widder zu Gesicht bekamen. Ein Tier litt zudem augenscheinlich an einer entzündeten Klaue. Den Tierarzt rief der 36-Jährige allerdings nicht. „Ich möchte nicht die Schuld bei jemand anderen suchen, aber ich bekam in der Vergangenheit schon einmal zu hören, dass er wegen einem kranken Schaf nicht die 20 Kilometer zu uns fährt“, so der Bauer.

„Den Tieren geht es am Hof mittlerweile gut“
Ins Rollen gekommen war die Angelegenheit übrigens durch eine anonyme Anzeige bei der BH Lienz. Bereits bei der ersten Nachschau verhielt sich der Landwirt aber mehr als kooperativ und säuberte gleich mit der Lebensgefährtin und einer Bekannten den Stall. „Am Hof hat sich seitdem viel verbessert. Den Tieren geht es mittlerweile gut“, konnten sich die Amtstierärzte bei Nachkontrollen überzeugen. Der Osttiroler scheint sich an die auferlegten Maßnahmen, wie er sein Vieh zu versorgen hat, zu halten.

Zu 960 Euro Geldstrafe verurteilt
Das Urteil fiel dementsprechend milde aus: Richterin Moser verhängte über den Landwirt wegen Tierquälerei eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro. Er nahm das noch nicht rechtskräftige Urteil sofort an, kann sich aber drei Tage überlegen, ob er ein Rechtsmittel erheben will.

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