15-Jährige vor Richter

Halbbruder erstochen: „Sie hätte Hilfe gebraucht“

Ausland
08.11.2019 07:00

Nach der Tötung eines Dreijährigen in der deutschen Stadt Detmold bei Bielefeld wird die 15 Jahre alte Halbschwester des Buben am Freitag dem Haftrichter vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Donnerstag Haftbefehl wegen Totschlags. Zu Hintergründen des Motivs äußerten sich die Ermittler zunächst nicht. „Sie hätte psychologische Hilfe gebraucht“, glaubt der Ex-Lebensgefährte der Mutter der 15-Jährigen.

Gegenüber der „Bild“-Zeitung gab Dimitri L. an, er glaube, dass Eifersucht der Auslöser für die schreckliche Tat gewesen sein könnte: „O. war eifersüchtig auf den Kleinen. Sie fühlte sich zurückgesetzt.“ Er sei nicht der Vater des ermordeten Buben, habe aber gemerkt, dass O. sich auffällig benommen habe: „Sie hätte psychologische Hilfe gebraucht.“

Laut Anrainern hatte das Mädchen ihren Halbruder mehrmals vom Spielplatz abgeholt und auch mit ihm im Garten gespielt. Auch am Tag der Tat passte die 15-Jährige auf den Dreijährigen auf.

„Multiple Stichverletzungen“
Was dann passierte, ist unklar. Fest steht: Der dreijährige Bub wurde am Mittwochabend von Angehörigen tot in der Wohnung der Familie gefunden. Laut Obduktion starb er an „multiplen Stichverletzungen“.

Die Jugendliche O. war nach stundenlanger Flucht Donnerstagfrüh im benachbarten Lemgo festgenommen worden. Sie habe sich im Beisein eines Verteidigers zu dem Tatvorwurf geäußert, hieß es. Über den Inhalt der Aussage machten Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben.

Die Stadt Detmold wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob die Familie in der Vergangenheit vom Jugendamt betreut wurde. „Aus Datenschutzgründen sagen wir dazu nichts“, sagte eine Sprecherin. Sie verwies aber darauf, dass es für das Jugendamt „keine Anhaltspunkte dafür gab, dass das Kindeswohl des Dreijährigen gefährdet war“.

Höchststrafe von zehn Jahren
Die 15-jährige Tatverdächtige ist zwar strafmündig, bei einer Anklage würde ein Prozess aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Ein Gutachter müsste prüfen, ob sie schuldfähig ist und wie er ihre geistige Entwicklung einschätzt. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht eine Höchststrafe für Jugendliche von fünf Jahren vor. Geht es um Verbrechen, für die das Erwachsenenstrafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Gefängnis vorsieht, ist das Höchstmaß für Jugendliche zehn Jahre Haft. Bei Totschlag würde dies zutreffen.

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