Buwog-Provision

VwGH-Urteil: Meischberger muss Steuern nachzahlen

Österreich
07.11.2019 13:59

Während im Buwog-Strafprozess noch lange kein Ende in Sicht ist, gibt es für Walter Meischberger an einem anderen Nebenschauplatz eine Entscheidung. Das Verwaltungsgericht (VwGH) hat entschieden, dass Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger für seine Provision bei der Privatisierung der Bundeswohnungen Einkommenssteuer zahlen muss.

Der Trauzeuge von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss nun einer Forderung von 1,3 Millionen Euro nachkommen. Allerdings ist diese Summe bereits auf Meischberger-Konten eingefroren. Deshalb benötigt der Zweitangeklagte im Buwog-Prozess kein frisches Geld.

Meischbergers Steuerbefreiungs-Argument
Meischberger vertritt nach wie vor die Ansicht, dass seine Provision im Privatisierungsprozess steuerbefreit ist und hat dies erst vorige Woche im Wiener Straflandesgericht noch einmal betont. Er beruft sich dabei auf das Buwog-Begleitgesetz, wonach die Transaktionen im Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohnungen nicht der Steuerpflicht unterliegen würden.

Als die Causa Buwog durch Medienberichte aufflog, erstattete Meischberger bei den Finanzbehörden eine Selbstanzeige - weil er eben seine Provision nicht versteuert hatte. Wie hoch diese war, darüber wird seit Dezember 2017 im Grasser-Prozess verhandelt. In Summe waren es jedenfalls 9,6 Millionen Euro, die Meischberger sich laut eigenen Angaben mit dem ebenfalls angeklagten Lobbyisten Peter Hochegger geteilt hat. Das bezweifelt allerdings die Staatsanwaltschaft - sie glaubt, dass auch an Grasser und den ebenfalls angeklagten Immobilienmakler Ernst Karl Plech ein Teil des Geldes geflossen ist. Beide bestreiten dies.

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