Gar nicht abgehoben

Streiks: Reisende haben Anspruch auf Entschädigung

Reisen & Urlaub
07.11.2019 12:43

Das Kabinenpersonal der Lufthansa ist am Donnerstag in den Streik getreten, 1300 Flüge mit rund 180.000 betroffenen Passagieren wurden abgesagt. Trotz Sparpaket sprang die AUA zur Unterstützung mit größeren Flugzeugen ein, dennoch werden in Schwechat bis Freitag zahlreiche Lufthansa-Flüge von und nach Wien ausfallen. Überdies ist mit Verzögerungen und Verspätungen zu rechnen - die sich Passagiere nicht ohne Entschädigung gefallen lassen müssen.

Annullierungen und Verspätungen infolge von Streiks des Airline-Personals galten lange als Fälle, bei denen Passagieren keine Entschädigungszahlungen zustehen. In der Vergangenheit entschieden Gerichte jedoch immer häufiger zugunsten der Passagiere - sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Anlässlich des aktuellen Streiks bei der Lufthansa Gruppe erklären die Rechtsexperten von Flightright, was Passagiere tun können.

„Bei Streiks innerhalb der Airline hatten Passagiere bis jetzt kaum eine Chance auf Entschädigung“, sagt Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright. „Zwar müssen Airlines auch im Streikfall einen Ersatztransport anbieten und Betreuungsleistungen anbieten. Aus unserer Sicht ist das aber zu wenig. Für den einzelnen Verbraucher ist es allerdings fast unmöglich, hier zu seinem Recht zu kommen und den Entschädigungsanspruch gegenüber der Airline durchzusetzen.“ Gemeint sind damit vor allem Fälle, in denen die Arbeitskämpfe von den Airlines provoziert werden.

„Unsere juristischen Erfolge bei der Durchsetzung von Streikfällen bestätigen, dass Streiks der Airline-Angestellten kein außergewöhnlicher Umstand sind, sondern Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit einer Fluggesellschaft“, so de Felice weiter. Für betroffene Passagiere lohnt es sich also auch im Fall des Lufthansa Streiks eine Entschädigung einzufordern.

Leistungen einfordern
Bei annullierten Inlandsflügen kann es sich lohnen, auf die Bahn umzusteigen. Vor dem Ticketkauf sollten Passagiere aber unbedingt die Zustimmung der Fluggesellschaft einholen, um sicherzustellen, dass sie die Ticketkosten übernimmt. Zur Erstattung der Fahrkarte müssen die Belege für den Fahrkartenkauf später bei der Airline eingereicht werden. Wer erst kurzfristig erfährt, dass sein Flug aufgrund eines Streiks nicht wie geplant durchgeführt werden kann, hat vor Ort am Flughafen außerdem immer Anspruch auf folgende Versorgungs- und Betreuungsleistungen:

Tipps für betroffene Fluggäste
Generell gilt: Fallen Flüge aufgrund von Arbeitsniederlegungen aus, ist das nicht automatisch das Ende der Reise. Auch bei einem Streik des eigenen Personals sind Airlines verpflichtet, Passagiere schnellstmöglich über einen Flugausfall zu informieren und eine zumutbare Ersatzbeförderung anzubieten. Wird ein Flug streikbedingt annulliert, können Reisende kostenfrei bei ihrer Airline umbuchen oder den Flug komplett stornieren.

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