Einen „Vermögensnachteil durch die Nichtannahme der Zahlung“ ortet Univ.-Prof Dr. Hubert Hinterhofer, Gutachter im Auftrag des Landes. Und zwar für den Fall, dass Gemeinden „Nein“ zu den hohen Zahlungen des Verbundes sagen. Selbst wenn sie gar keine Freileitung auf ihrem Areal wollen. Ein Dilemma.
„Wir werden unsere Gemeinden und die Gemeindevertreter vor drohenden rechtlichen Konsequenzen schützen“, so ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Mayer: Das sei Sinn und Zweck des Hinterhofer-Gutachtens gewesen und keinesfalls die Absicht, Druck auf die Gemeinden auszuüben, Zahlungen gegen ihre politische Überzeugung anzunehmen.
Haslauer hat am Montag in dieser Causa mit Sebastian Kurz gesprochen, der seine Bereitschaft zur Gesetzesänderung signalisierte. Viele Gemeinden haben beschlossen, Verbund-Gelder zu nehmen. Für diejenigen, die abgelehnt haben, endet die Bedenkzeit am 15. Dezember 2020. Auf die vielen Enteignungen aber hat das keinerlei Einfluss.
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