Der Linzer war mit seiner Ehefrau in Traun zu einer Geburtstagsfeier eingeladen. Dort trank er ein Bier und fuhr vor Mitternacht nach Hause. Da er in der Gegend nicht ortskundig war, musste er bei Ansfelden die Autobahnauffahrt Richtung Linz erst suchen. „Ich bin aus dem Grund eine Spur langsamer gefahren, war etwa mit 40 km/h unterwegs“, sagt der Pensionist. Das wertete ein anderer Lenker aber offenbar als unsichere Fahrweise und alarmierte die Polizei.
Rechtlich in der StVO gedeckt
Als der 70-Jährige bereits im Pyjama im Bett lag, klingelte gegen 1 Uhr früh die Polizei bei ihm und bat zum Alkotest. Ergebnis: 0,1 Promille, die Beamten mussten wieder abziehen. „So etwas kommt zwar nicht häufig vor, ist rechtlich in der StVO aber gedeckt“, sagt ÖAMTC-Jurist Lukas Thallinger. Polizisten seien verpflichtet, von Privatpersonen geäußerten Verdacht zu überprüfen.
Jürgen Pachner, Kronen Zeitung
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