Amt verlor Verordnung

Grazer „seit Jahrzehnten“ zu Unrecht geblitzt

Steiermark
01.11.2019 07:45

Ein „Blitzer“, ein Strafzettel - und schon sind Autolenker einige Euro los. Dem Grazer Anwalt Marc Simbürger ist das in der Murmetropole passiert. So weit, so normal. Doch er machte sich die Mühe, alle Verordnungen bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung durchzuackern. Das kuriose Ergebnis: Dort, wo Simbürger geblitzt wurde, gibt es gar keine Verordnung ...

Vor genau zwei Jahren wurde Simbürger in der Judendorfer Straße geblitzt, er war in der 80er-Zone kurz vor dem Shopping Nord offenbar zu schnell dran. Und zwar um genau 14 Kilometer pro Stunde (abzüglich der Toleranz), wie seitens der Polizei festgestellt wurde.

75 Euro hätte der Jurist „blechen“ sollen. Doch er machte sich die Mühe und überprüfte sämtliche Verordnungen, den Standort des Radargeräts und der Verkehrszeichen. Und tatsächlich: Da passte einiges nicht zusammen!

Mehrere Ungereimtheiten
Simbürger wurde bei der Einmündung „Obere Weid“ geblitzt. Laut digitalem Steiermark-Atlas existieren aber einige Meter voneinander entfernt zwei Einmündungen, die so tituliert sind. Auch ist nicht klar definiert, bis wohin die 80er- und ab wann die 60er-Beschränkung gilt und welcher Straßenzug nun tatsächlich gemeint ist.

Was aber am meisten verwundert: In einem E-Mail wurde ihm mitgeteilt, dass die Verordnung für die 60-km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung aus dem Jahr 1977 nicht mehr auffindbar ist.

Gesetzliche Grundlage fehlte jahrzehntelang
Diese sei wohl bei einer Übersiedlung verloren gegangen, heißt es seitens des Straßenamts. „Somit wurden dort seit Jahrzehnten ohne jegliche gesetzliche Grundlage Strafzahlungen für Geschwindigkeitsüberschreitungen eingehoben!“, ist Simbürger empört. Der Anwalt beschritt auch den Weg zum Landesverwaltungsgericht und bekam Recht.

Viele Autofahrer betroffen
Doch was bedeutet das für die vielen anderen Autofahrer, die - eigentlich zu Unrecht - Strafe gezahlt haben? „Das muss man sich im Einzelfall ansehen“, erklärt Simbürger. „Es stellt sich zuerst die Frage, ob der Geldbetrag unter Vorbehalt einer Rückforderung bezahlt worden ist oder nicht.“ Der Anwalt rät Lenkern, das bei Zahlung einer Strafe grundsätzlich so handzuhaben.

Von der Landespolizeidirektion heißt es auf Anfrage der „Steirerkrone“: „Es wird geprüft, ob Rechtsmittel seitens der Behörde ergriffen werden. Außerdem wird das Magistrat über den Gerichtsentscheid informiert, um die Verordnungen zu überprüfen.“ Die steirische Polizei geht aber davon aus, dass alles passt.

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