Hinweis zu Halloween

Gericht verbietet Warnschild vor Sexualstraftätern

Ausland
31.10.2019 14:23

Zu Halloween hat ein Sheriff im US-Bundesstaat Georgia Schilder vor Wohnungen von verurteilten Sexualtätern aufhängen wollen - um Kinder davor zu warnen, dass diese nicht an genau jenen Türen um „Süßes oder Saures“ bitten. Drei Männer zogen gegen diese Maßnahme vor Gericht. Der Richter entschied schließlich, dass die Vorgangsweise des Sheriffs gegen die verfassungsmäßigen Rechte der Kläger verstoße.

Der Sheriff Gary Long hatte die Schilder bereits im Vorjahr angebracht - er hatte vor, das auch heuer wieder zu Halloween zu tun, wenn die Kinder traditionsgemäß von Haus zu Haus ziehen, um Süßigkeiten zu ergattern. Auf der Warnung waren Stopp-Schilder angebracht, dazu ein Sackerl zum Aufsammeln der Leckereien, das durchgestrichen ist. Dagegen wollten die verurteilten Sexualstraftäter Corey McClendon, Christopher Reed and Reginald Holden dieses Jahr vorgehen - mit Erfolg.

Sexualstraftäter bekommen immerhin keinen Schadenersatz
„Die Frage, die das Gericht beantworten muss, ist nicht, ob diese Maßnahme vernünftig oder moralisch ist oder ob sie strafrechtlich sinnvoll ist“, schrieb Richter Marc Treadwell in seinem Urteil. „Vielmehr geht es darum, ob der Plan von Sheriff Long mit dem Ersten Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten in Konflikt gerät. Das tut er.“ Der Richter erteilte der Forderung nach Schadenersatz allerdings eine klare Absage.

Der Anwalt der Sex-Täter, Mark Yurachek, freute sich generell über das Urteil. „Das Staatsrecht verlangt vom Sheriff, die Öffentlichkeit auf sehr spezifische Weise zu informieren. Keine dieser Möglichkeiten beinhaltet das Anbringen von Schildern auf dem Rasen meiner Klienten“, sagte Yurachek dem lokalen TV-Sender WXIA. Im Internet wird die Öffentlichkeit dagegen gut informiert: Denn in den USA sind Sexualstraftäter in einer Datenbank mit Bild und Details zu ihrem Aussehen auffindbar.

Sheriff kündigte hohe Polizeipräsenz in der Nähe von Sex-Tätern an
Sheriff Long gab bekannt, er sei mit dem Urteil zwar keinesfalls einverstanden, suche aber nach anderen Möglichkeiten, die Öffentlichkeit über die Präsenz von Sex-Tätern in seinem Einsatzgebiet zu warnen. „So wie ich das Gesetz von Georgia befolge, werde ich das Urteil des Richters in diesem Fall befolgen“, schrieb der Gesetzeshüter auf Facebook. Man werde heuer nahe dem Wohnort von Sexualstraftätern mit einer hohen Polizeipräsenz aufwarten, kündigte Long an.

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